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Nebenberufliches Gewerbe: Unternehmenssitz in eigener Wohnung?

Frage

Ich möchte ein Gewerbe anmelden (Handel, Kleinunternehmer, Nebenerwerb). Die Arbeit erfolgt hauptsächlich am Rechner/Telefon, was ich gerne von zu Hause aus tun möchte ("stilles Gewerbe", jedoch kein Online-Shop).

Als Geschäftsadresse wollte ich meine (öffentl. geförderte) Wohnung nutzen. Doch ich erhalte keine Zustimmung vom Wohnungsamt (wg. knappen öffentl. Wohnraumes). Als Alternative werden Briefkästen (ohne Büroraum) vermietet. Ich erwarte jedoch auch sehr wenig Post und würde mir diese laufenden Kosten gerne sparen. Inwiefern könnte die Adresse einer anderen Person genutzt werden oder muss es eine Firma sein?

Außerdem möchte ich fragen, ob/inwiefern der Wareneinkauf und der Verkauf gegen Bargeld und Rechnung erfolgen können oder muss ein Geschäftskonto eingerichtet werden?

Antwort

Für den Betrieb eines Handelsgewerbes bedarf es grundsätzlich einer Anschrift mit Geschäftsschild, Briefkasten, Klingel und Klingelschild bezogen auf den Namen des Handelsgewerbes. Das Handelsgewerbe braucht vollständige und zutreffende Kontaktdaten und auch eine Bankverbindung, es muss u.a. bei zuständigen Finanzamt und Gewerbeamt angemeldet werden und sämtliche Zahlungsflüsse - Einnahmen und Ausgaben - müssen belegbar sein über Rechnungen, Quittungen, Bankkontoauszüge etc. Auch müssen alle gesetzlichen Bestimmungen im Bereich von Erreichbarkeit, Datenschutz, Zustellfähigkeit von Päckchen, Einschreiben, Gerichtspost, Behördenpost etc. u.v.m. eingehalten sein. Ob das von der Privatanschrift einer Privatperson, die nicht mit Ihnen identisch ist, aus möglich ist, hängt von den Einzelumständen ab.

Sofern Sie das Handelsgeschäft als Nebengewerbe über Ihr bisheriges Privatkonto zukünftig abwickeln möchten, was möglich ist, wandelt sich Ihr Privatgirokonto in ein Geschäftskonto um mit der Folge, dass es Veränderungen u.a. bezüglich der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Preise gibt. Vorsorglich sollten Sie sich über die veränderten Rahmenbedingungen eines Geschäftskontos bei Ihrer bisherigen Bank informieren, wenn Sie das Nebengewerbe über Ihr vorhandenes Privatgirokonto abwickeln möchten. Eine Trennung zwischen Ihrer privaten Bankverbindung und einer neu einzurichtenden geschäftlichen Bankverbindung ist, wenn nicht nur sehr wenige Transaktionen stattfinden, empfehlenswert, weil Sie dann einen sehr guten Überblick über alle Einnahmen und Ausgaben haben.

Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Februar 2017

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