Antwort
Für den Betrieb eines Handelsgewerbes bedarf es grundsätzlich einer Anschrift mit Geschäftsschild, Briefkasten, Klingel und Klingelschild bezogen auf den Namen des Handelsgewerbes. Das Handelsgewerbe braucht vollständige und zutreffende Kontaktdaten und auch eine Bankverbindung, es muss u.a. bei zuständigen Finanzamt und Gewerbeamt angemeldet werden und sämtliche Zahlungsflüsse - Einnahmen und Ausgaben - müssen belegbar sein über Rechnungen, Quittungen, Bankkontoauszüge etc. Auch müssen alle gesetzlichen Bestimmungen im Bereich von Erreichbarkeit, Datenschutz, Zustellfähigkeit von Päckchen, Einschreiben, Gerichtspost, Behördenpost etc. u.v.m. eingehalten sein. Ob das von der Privatanschrift einer Privatperson, die nicht mit Ihnen identisch ist, aus möglich ist, hängt von den Einzelumständen ab.
Sofern Sie das Handelsgeschäft als Nebengewerbe über Ihr bisheriges Privatkonto zukünftig abwickeln möchten, was möglich ist, wandelt sich Ihr Privatgirokonto in ein Geschäftskonto um mit der Folge, dass es Veränderungen u.a. bezüglich der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Preise gibt. Vorsorglich sollten Sie sich über die veränderten Rahmenbedingungen eines Geschäftskontos bei Ihrer bisherigen Bank informieren, wenn Sie das Nebengewerbe über Ihr vorhandenes Privatgirokonto abwickeln möchten. Eine Trennung zwischen Ihrer privaten Bankverbindung und einer neu einzurichtenden geschäftlichen Bankverbindung ist, wenn nicht nur sehr wenige Transaktionen stattfinden, empfehlenswert, weil Sie dann einen sehr guten Überblick über alle Einnahmen und Ausgaben haben.
Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Februar 2017
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