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Haushaltsnahe Dienstleistungen: Berufsgenossenschaft?

Frage

Bei unserem Erfahrungsaustausch zu haushaltsnahen Dienstleistungen tauchte die Frage nach der richtigen Absicherung über die Berufsgenossenschaft (bei Arbeitsunfällen) auf. Welche BG ist hier zuständig?

Antwort

Die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers richtet sich nach dem Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens. Unter dem Begriff haushaltsnahe Dienstleistungen können sich eine Vielzahl von Tätigkeiten verbergen. Ich empfehle daher die Anmeldung bei der

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Massaquoipassage 1
22305 Hamburg
Telefon: 040 5146-0
Telefax: 040 5146-2146
www.vbg.de
kundendialog@vbg.de

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft wir die Zuständigkeit dann prüfen.

Quelle: Stephanie Ehrhardt
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
www.dguv.de
Februar 2020

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