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Onlineshop im Nebenerwerb: Berufsgenossenschaft?

Frage

Ich habe ein Einzelunternehmen (ohne Kaufmannseintrag) als Nebengewerbe angemeldet, mit dem ich ein kleines Online-Geschäft betreibe. Nun habe ich einen Brief der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik erhalten und frage mich, ob es tatsächlich notwendig ist, dass ich mein Unternehmen dort anmelde, da ich ja keine Mitarbeiter beschäftige. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hierbei weiterhelfen könnten.

Antwort

Jeder Unternehmer muss sein Unternehmen beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob das Unternehmen als Nebengewerbe betrieben wird oder ob Mitarbeiter beschäftigt werden.

Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung fallen grundsätzlich erst dann an, wenn Mitarbeiter beschäftigt werden oder der Unternehmer sich für eine Unternehmerversicherung entscheidet.

Quelle: Stephanie Ehrhardt
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
www.dguv.de
Februar 2020

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