Rentner: Berufsgenossenschaft für Kleingewerbe?
Frage
Ich bin Rentner und möchte ein Kleingewerbe mit folgendem Tätigkeitsbereich anmelden: Hilfe im Haushalt und im Garten, Kleinreparaturen, Fahrten zum Arzt und zum Einkaufen. Ich werde keine Pflegeleistungen durchführen.
- Muss ich der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege beitreten?
- Muss ich einen Mitgliedsbeitrag zahlen?
Antwort
Die Zuständigkeit richtet sich nach Art und Gegenstand eines Unternehmens.
Gehört ein Unternehmen verschiedenen Branchen an, ist der wirtschaftliche Schwerpunkt des gesamten Unternehmens für die Zuständigkeit maßgeblich.
Nach den von Ihnen geschilderten Tätigkeiten wird empfohlen, Ihr Unternehmen beim folgenden Unfallversicherungsträger anzumelden:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Pappelallee 33/35/37
22089 Hamburg
Telefon: 040 20207-0
Telefax: 040 20207-2495
online-redaktion@bgw-online.de,
Die BGW teilt Ihnen mit, ob ein Mitgliedsbeitrag zu zahlen ist.
Quelle:
Christian Kreibich
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Stand:
März 2020
Tipps der Redaktion:
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Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr