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Ehepartnerin startet Kleingewerbe: Krankenversicherung?

Frage

Ich arbeite Vollzeit in einem Unternehmen. Meine zukünftige Frau ist zurzeit noch gesetzlich krankversichert, weil sie Elterngeld bezieht. Wenn wir verheiratet sind, wäre sie und unser Sohn über mich gesetzlich mitversichert. Sie möchte allerdings ein Kleingewerbe anmelden und ich habe mir sagen lassen, wenn sie über die Grenze von ca. 450 Euro/Monat an Verdienst hat, müsse sie sich selbst versichern. Jetzt ist meine Frage, welche Möglichkeit sich anbietet, um das ganze Szenario kostengünstiger gestalten zu können. Macht es Sinn, dass ich das Gewerbe nebengewerblich anmelde und meine Frau dann als Minijobberin anstelle (wäre sie dann weiterhin über mich versichert?) Oder macht es Sinn eine GbR zu gründen (für mich nach wie vor nebengewerblich)? Wie sieht das allerdings bei der GbR aus, wäre Sie dann immer noch über mich mitversichert?

Antwort

Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das die Einkommensgrenze von 435 Euro (für 2018) monatlich nicht regelmäßig überschreitet. Für rein geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro monatlich.

Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist der gesetzlichen Krankenversicherung unabhängig vom Umfang der Tätigkeit zu melden. Die gesetzliche Krankenversicherung prüft im Einzelfall, ob es sich um eine Tätigkeit im Haupt- oder Nebengewerbe handelt. Für diese Beurteilungen spielen unterschiedliche Faktoren, wie der zeitliche Umfang, die Frage nach Angestellten aber auch die Anmeldung und die Einnahmen eine Rolle. Bitte wenden Sie sich für eine individuelle Beratung an Ihre gesetzliche Krankenversicherung.

Bei allgemeinen Fragen können Sie sich auch an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesgesundheitsministeriums unter der Rufnummer 030 / 340 60 66 - 01 wenden (Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr).

Quelle: Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
Internet: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html
März 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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