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Gründer unter 18: Familienversicherung?

Frage

Ich möchte gerne mit 17 Jahren ein Gewerbe nebenberuflich mit der Kleinunternehmerregelung eröffnen. Das Problem ist jedoch die Familienversicherung, die meine Tätigkeit nur als nebenberuflich ansieht, wenn ich unter 20 Std. die Woche arbeite und weniger als 430 Euro monatlich verdiene. Bezieht sich die Einkommensgrenze auf meinen Gewinn oder meine gesamten Einkünfte ohne Ausgaben?

Antwort

Kinder von Mitgliedern der GKV sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze (im Jahr 2019: 445 Euro monatlich) nicht regelmäßig überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro monatlich.

Das Gesamteinkommen ist nach der gesetzlichen Definition die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts (nach §2 Abs. 2 EStG - die Überschusseinkünfte bzw. der Gewinn). Näheres dazu regelt der GKV- Spitzenverband in einem Rundschreiben zur Ermittlung des Gesamteinkommens bei Familienversicherung.

Sie können sich auch an Ihre Krankenkasse wenden, die Sie gern beraten wird.

Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
September 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
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