Antwort
Sie sprechen die Voraussetzungen einer beitragsfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an.
Ehegatten von Mitgliedern der GKV sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze nicht regelmäßig überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 2024 538 Euro monatlich (§ 10 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V).
Das Gesamteinkommen ist nach der gesetzlichen Definition die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen. Wenn Ihr Gesamteinkommen monatlich 538 Euro übersteigt, können Sie die Familienversicherung nicht fortführen.
Auch eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit schließt die Familienversicherung aus.
Nach Beendigung der Familienversicherung kann der Versicherungsschutz in der Regel durch eine eigene freiwillige Mitgliedschaft in der GKV fortgesetzt werden.
Quelle:
Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
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Stand:
Oktober 2019
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