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Über Familienversicherung der Eltern versichert: Kleingewerbe gründen?

Frage

Ich bin 19 Jahre alt und noch theoretisch bis zu meinem 23. Lebensjahr bei meinen Eltern versichert über die Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Ändert sich daran etwas bei einem Kleingewerbe? Muss ich mich vielleicht sogar privat versichern? Wie läuft es ab, wenn man die Schule bald beendet hat und als nächsten Schritt sein Kleingewerbe anmelden möchte?

Antwort

Kinder von Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze (im Jahr 2020: 455 Euro monatlich) nicht regelmäßig überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro monatlich. Voraussetzung für die Familienversicherung ist auch, dass die Angehörigen nicht anderweitig versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind (§ 10 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V).

Das Gesamteinkommen ist nach der gesetzlichen Definition die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.

Nach Beendigung der Familienversicherung kann der Versicherungsschutz in der Regel durch eine eigene freiwillige Mitgliedschaft in der GKV fortgesetzt werden.

Nähere Informationen erteilt Ihnen die Krankenkasse, bei der Sie familienversichert sind.

Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
April 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
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