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Arbeitssuchend melden: Wechsel in gesetzliche Krankenversicherung?

Frage

Ich bin seit 2016 freiberuflich als Berater und Interimsmanager selbständig. Vor dieser Zeit war ich zwölf Monate arbeitssuchend gemeldet. Seit 2002 bin ich in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert. Aufgrund der aktuellen Krise bleiben zurzeit Aufträge aus. Mittelfristig sehe ich keine Möglichkeiten, das Business weiterzuführen. Meine Fragen: Kann ich mich arbeitssuchend melden? Wenn ich mich arbeitssuchend melde und keinen Anspruch auf ALG I habe, kann ich trotzdem von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln? Falls ein Wechsel möglich ist, welche Einnahmen von mir bzw. meiner Frau werden für die Berechnung des Beitragssatzes bei der GKV herangezogen?

Antwort

Sie können sich jederzeit bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend melden. Arbeitsuchende sind Personen, die eine Beschäftigung als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer suchen. Dies gilt auch, wenn Sie bereits eine selbständige Tätigkeit ausüben. Zudem können Sie sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Während einer bestehenden Arbeitslosigkeit können Sie die selbständige Tätigkeit allerdings nur unter 15 Stunden in der Woche ausüben.

Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist nur möglich, solange Sie jünger als 55 Jahre alt sind und Anspruch auf ALG I haben (SGB V § 5 Abs.1 Pkt.2). Auch bei Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung, in der Sie mehr als 538 Euro und unter der Versicherungspflichtgrenze verdienen, tritt Versicherungspflicht in der GKV ein. Die Beiträge bemessen sich entsprechend des Bruttoentgelts. Private Einnahmen oder Ehegatteneinkommen bleiben bei Versicherungspflichtigen unberücksichtigt. Ein Wechsel von der PKV in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich.

Quelle:
Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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Stand:
April 2024

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