Antwort
Pflegeberufe können, wenn Sie überwiegend auf ärztliche Anordnung handeln, versicherungspflichtig sein.
Altenpfleger, die überwiegend gesunde und wegen ihres Alters pflegebedürftige Menschen betreuen, gehören nicht dazu. Sie können aber der Versicherungspflicht unterliegen als Selbständige mit einem Auftraggeber.
Wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit nur im geringfügigen Umfang ausüben, sind Sie immer versicherungsfrei.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 1000 4800.
Quelle:
Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Tel.: 030 221 911 003
Stand:
Oktober 2020
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