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Studentische Unternehmensgründung: Krankenversicherung?

Frage

Zwei Kommilitonen und ich stehen kurz davor ein Unternehmen zu gründen bzw. den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. Ziel ist es als Energieberater zu arbeiten. Hierfür hätten wir auch schon einen Auftraggeber, der uns regelmäßig mit Aufträgen versorgen würde. Wichtig ist uns die Frage, ob wir uns bei jeder Art der Selbständigkeit selbst krankenversichern müssen oder aber in der Familienversicherung bleiben können?

Antwort

Entscheidend für die krankenversicherungsrechtliche Bewertung ist hier der Umfang der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Eine hauptberuflich ausgeübte selbständige Erwerbstätigkeit schließt eine Familienversicherung generell aus. Sofern der Umfang der selbständigen Erwerbstätigkeit jedoch nur in einem geringen Umfang ausgeübt wird, ist eine Familienversicherung - bei Erfüllung aller anderen Voraussetzungen - dann möglich, wenn das Gesamteinkommen nicht regelmäßig ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße überschreitet. Dieser Grenzbetrag liegt im Jahr 2016 bei 415 Euro.

Die Prüfung, ob eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, erfolgt unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien. Ich möchte Ihnen daher empfehlen, sich mit Ihrer Krankenversicherung vor Ort in Verbindung zu setzen, weil dort Ihre Daten bereits vorliegen, um diese Prüfung durchzuführen.

Quelle: Andreas Endl
AOK-Bundesverband
Mai 2016

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