Antwort
Treten Sie als Arbeitgeber auf, benötigen Sie eine Betriebsnummer. Diese ist bei dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Um einen entsprechenden Kontakt herzustellen, können Sie sich an die Arbeitgeberhotline der Bundesagentur unter der kostenfreien Rufnummer 0800 - 4 555520 wenden.
Ihren Arbeitnehmer, den Sie als geringfügig Beschäftigten einstellen möchten, melden Sie bei der Minijobzentrale an. Ausführliche Informationen zum Melde- und Beitragsverfahren erhalten Sie auf der nachfolgenden Internetseite: www.minijob-zentrale.de
Weiterhin besteht auch eine Melde- und Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen, teilweise auch regional gegliedert. Eine Übersicht findet sich auf der Homepage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter www.dguv.de. Sie können sich an die kostenfreie Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter 0800 6050404 wenden.
Weitere Informationen zum Thema Personal finden Sie in unserer GründerZeiten Nr. 15: Personal (PDF, 665 KB). Eine Übersicht über unsere GründerZeiten finden Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Thema Arbeitsrecht können Sie sich unter 030 221 911 004 an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema Arbeitsrecht wenden (www.bmas.de).
Quelle: Ines Zemke
Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 004 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Juni 2016
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