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Angaben auf Visitenkarten?

Frage

Darf man als Kleinunternehmen auf Visitenkarten auch nur das Postfach reinschreiben statt der Adresse der eigenen Wohnung?

Antwort

Für das Betreiben eines Unternehmens, auch eines Kleinunternehmens, benötigt man einen Sitz und eine ladungsfähige Postanschrift an der Adresse, an dem sich auch die Verwaltung des Unternehmens, auch des Kleinunternehmens, befindet. Am Sitz des Unternehmens, auch des Kleinunternehmens, muss ein Firmenschild zum Unternehmen, auch des Kleinunternehmens, eine Klingel und ein Briefkasten für das Unternehmen, auch das Kleinunternehmen, sein. Somit ist es erforderlich, dass Sie eine korrekte Anschrift zu Ihrem Kleinunternehmen auf allen Geschäftspapieren und allen sonstigen Veröffentlichungsformen zu Ihrem Kleinunternehmen verwenden. Ergänzend können Sie zusätzlich ein Postfach einrichten.

Wenn Sie ein Kleinunternehmen an Ihrer Wohnanschrift betreiben möchten und zur Miete wohnen, müssten Sie vorab mit dem Vermieter klären, ob Einverständnis mit der Nutzung der Wohnung auch für Ihr geplantes Kleinunternehmen besteht, es sei denn, dies ist im Mietvertrag bereits so vorgesehen.

Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Juli 2018

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