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KG: Einstiegsmöglichkeit für zukünftigen Nachfolger?

Frage

Ich möchte gern im Zuge der Unternehmensnachfolge in eine KG einsteigen, um sie später (2-5 Jahre) auch käuflich zu übernehmen. In der KG ist der Komplementär Geschäftsführer/Inhaber. Nun möchte mich der jetzige Komplementär (mit Zustimmung der Kommanditisten) als angestellten Geschäftsführer (Gehaltsempfänger) einstellen, ohne meine finanzielle Beteiligung an der bestehenden KG. Geht das überhaupt und wie ist dann die Haftung? Die Gründung einer GmbH als Komplementär sei dabei einmal außen vor gelassen.

Antwort

In einer Personengesellschaft (dazu gehört die KG, anders läge es bei einer GmbH) können Sie die Geschäftsführung (und Vertretung) nur übernehmen, wenn Sie Gesellschafter sind; bei der KG müssen Sie dazu sogar die Gesellschafterrolle eines Komplementärs übernehmen. Theoretisch geht das ohne Kapitalanteil, aber Sie haften dann für die Gesellschaftsverbindlichkeiten (die alten wie die neuen) persönlich und unbeschränkt. Das sollten Sie sich gut überlegen!

Besser wäre es, eine GmbH zu gründen, in ihr die Geschäftsführung zu übernehmen und diese GmbH ohne Kapitalanteil zum Komplementär der KG zu machen. Dann haften Sie privat für die Verbindlichkeiten der KG nicht, können aber über die GmbH die Geschäfte der KG führen.

Quelle: Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
September 2017

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