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Einzelunternehmen: Name?

Frage

Mein freiberufliches Team und ich setzen Social Media für Firmen um und möchten dies nun professionalisieren. Bisher habe ich einfach meinen Namen „Max Mustermann“ verwendet. Jetzt möchte ich vor allem zu Werbezwecken einen Instagram- und LinkedIn-Account eröffnen und Facebook-Ads schalten. Vielleicht auch eine Website. Mit einem etwas professionelleren Namen. Hier stellt sich mir die Frage was zulässig ist? Ist das dann nur eine Geschäftsbezeichnung? Vorgestellt hatte ich mir z.B. „mustermannmedia“. Wäre das zulässig? Vielleicht mit einem Zusatz wie „by Max Mustermann“? Oder müsste auch meine Tätigkeit dabei sein? Vielleicht haben Sie ja auch Vorschläge mit meinem Namen, falls meine nicht zulässig sind. Wie gesagt geht es mir vor allem um Werbezwecke/Branding. Müsste die Bezeichnung dann auch auf die Rechnungen? Muss dieser Name dann auch irgendwo eingetragen werden oder kann man ihn einfach verwenden?

Antwort

Als Einzelunternehmer sind Sie verpflichtet unter Ihrem bürgerlichen Namen im geschäftlichen Verkehr aufzutreten, wobei es möglich ist, zusätzlich eine Fantasiebezeichnung zu verwenden.

Ob Sie auf Social-Media-Plattformen unter der Fantasiebezeichnung oder sich mit dem bürgerlichen Namen anmelden müssen, ergibt sich aus den zugrundeliegenden Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform.

Jedenfalls müssten Sie bei einem gewerblichen Auftritt auf solchen Plattformen ein Impressum und eine Datenschutzerklärung integrieren. Dort würden Sie neben einer möglichen Fantasiebezeichnung jedenfalls Ihren bürgerlichen Namen, Anschrift und Ihre Kontaktdaten hinterlegen.

Ob die von Ihnen vorgeschlagenen Fanasienamen verwendet werden können, hängt nicht zuletzt davon ab, ob diese bereits durch Andere markenrechtlich geschützt sind.

Um hier teure Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt sich die Inanspruchnahme eines Dienstleisters, beispielsweise eines Rechtsanwalts, der Sie hier umfassend und kompetent beraten kann.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Januar 2019

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