Frage
Wir möchten eine Partnerschaftsgesellschhaft mbB gründen. Wir möchten einen Fantasienamen führen. Stimmt es, dass eine Partnerschaftsgesellschaft einen Fantasiename führen kann, und Nachnamen ganz rauslassen? Es gab ja diese Entscheidung, dass Fantsienamen zulässig sind. Heißt das, die Partnerschaftsgesellschaft darf heißen: „Fantasiename Übersetzer Partnerschaft mbB“? Oder muss mindestens ein Nachname trotzdem genannt werden?