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Partnerschaftsgesellschhaft mbB: Fantasiename?

Frage

Wir möchten eine Partnerschaftsgesellschhaft mbB gründen. Wir möchten einen Fantasienamen führen. Stimmt es, dass eine Partnerschaftsgesellschaft einen Fantasiename führen kann, und Nachnamen ganz rauslassen? Es gab ja diese Entscheidung, dass Fantsienamen zulässig sind. Heißt das, die Partnerschaftsgesellschaft darf heißen: „Fantasiename Übersetzer Partnerschaft mbB“? Oder muss mindestens ein Nachname trotzdem genannt werden?

Antwort

Nach § 2 Absatz 1 Satz 1 PartGG muss der Familienname mindestens eines Partners genannt werden und dies war auch in dem vom BGH entschiedenen Fall so.

Quelle: Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
März 2018

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