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Physiotherapeutische Praxis: Praxisname?

Frage

Meine physiotherapeutische Praxis soll zum Jahreswechsel eröffnet werden. Muss ich in meinen Praxis-Namen meinen vollen Vor- und Nachnamen mit einbauen? Wäre es nicht ausreichend, wenn „Vorname Nachname B“ mit aufgelistet wäre oder muss ich „Vorname Nachname A-Nachname B“ also den kompletten Nachnamen nutzen? Im Impressum (Internetseite) oder in Briefen bzw. Rechnungen usw. würde ich meinen kompletten Namen angeben. Es geht mir wirklich nur um den Praxis-Namen. Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Antwort

Bei der Bezeichnung Ihrer Praxis handelt es sich um eine Geschäftsbezeichnung. Die Geschäftsbezeichnung wird in kein Register eingetragen, da Sie nach wie vor rechtsverbindliche Handlungen stets unter Ihrem vollen bürgerlichen Namen vornehmen müssen. Insbesondere auf Rechnungen und Geschäftsbriefen etc. müssen Sie - wie Sie bereits selbst angemerkt haben - daher zusätzlich Ihren vollen bürgerlichen Namen nennen.

Wie Sie die Geschäftsbezeichnung ausgestalten, ist weitestgehend Ihnen überlassen. Wichtig ist, dass die Geschäftsbezeichnung keine bestehenden Rechte Dritter verletzt und keinerlei Rechtsformzusätze enthält (wie z.B. e.K.) oder anderweitig irreführend ist. Die Industrie- und Handelskammern empfehlen stets mit dem Vor- und Nachnamen aufzutreten, auch wenn dazu keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Sachzusätze und Phantasiebezeichnungen sind zulässig, solange sie ebenfalls nicht irreführend sind. Sie sollten daher überprüfen - als erster Schritt z.B. durch Anfrage bei der Industrie- und Handelskammer, ob ein Wettbewerber in Ihrem sachlichen und örtlichen Tätigkeitsbereich bereits dieselbe oder eine ähnliche Bezeichnung verwendet. Zusätzlich empfehlen sich dringend Marken- und Firmennamenrecherchen, um der Verletzung fremder Schutzrechte vorzubeugen. Sie können Ihren reinen Praxisnamen unter diesen Voraussetzungen demnach grundsätzlich frei gestalten und auch nur einen Ihrer Nachnamen aufführen. Sie sollten aber beachten, dass auf Briefbögen, Visitenkarten, Praxisschildern etc. Ihr voller Name steht.

Quelle: Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern *
November 2018

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