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GbR-Partner heiraten: Änderung der GbR Geschäftsnamen?

Frage

Wir haben als Verlobte eine Freiberufler-GbR gegründet - sind also nicht im Handelsregister eingetragen. Nun ist es fraglich, wie wir nach der Hochzeit heißen müssen. Aktuell heißen wir „Nachname1 und Nachname2 GbR“. Wie muss das dann sein? „Erika und Max Nachname1 GbR“ oder „Nachname1 und Partner GbR“ oder „Nachname1 und Nachname1 GbR“ oder „Erika Nachname1 und Max Nachname1 GbR“? Da letzteres sehr lang ist, wäre uns jede kürzere Form sehr recht. Wir wissen aber nicht, ob das korrekt ist.

Antwort

Das Einfachste wäre, wenn jeder Ehepartner seinen Nachnamen behält. Dann kann die GbR ihren bisherigen Geschäftsnamen fortführen. Wenn beide den gleichen Nachnamen in Zukunft führen möchten, wäre die korrekte Bezeichnung im Rechtsverkehr „Max Mustermann und Erika Mustermann GbR“.

Der Bestandteil „und Partner“ ist bei einer GbR unzulässig. Dieser Bestandteil ist Partnergesellschaften vorbehalten. Als Freiberufler könnten Sie prüfen, ob Sie die GbR in eine Partnergesellschaft umwandeln können. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind im Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (PartGG), dort in § 1, geregelt. Dann könnten Sie den Geschäftsnamen Mustermann & Partner oder Mustermann Partnerschaft - dies zwingend zusätzlich jeweils mit der Nennung aller Berufe - wählen, siehe § 2 des PartGG.

Quelle:
Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München

Stand:
April 2020

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