Dr. Babette Gäbhard ist als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Rechtsanwaltskammer München zugelassen.
Dr. Babette Gäbhard hat das Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München absolviert und ihr Erstes und Zweites Juristisches Staatsexamen in Bayern mit Prädikat abgelegt. Im Rahmen ihrer Doktorarbeit hat sie 50 Unternehmen im Hinblick auf deren wirtschaftlichen, kapitalanlagerechtlichen und unternehmensstrategischen Faktoren untersucht.
Seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1990 beschäftigt sie sich hauptsächlich mit Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht mit internationalen Bezügen. Sie war zunächst in größeren Kanzleien tätig und hat sich anschließend mit ihrer eigenen Anwaltskanzlei selbständig gemacht.
Sie besitzt die Zulassung zur Fachanwaltschaft für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Bank- und Kapitalmarktrecht und ist ausgezeichnet mit dem Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer.