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GbR in GmbH überführen: Unternehmensbezeichnung übernehmen?

Frage

Wir haben eine GbR mit Namen „XY + Partner Ingenieure“ und wollen diese in eine GmbH überführen. Können wir unsere Namensbezeichnung behalten oder muss der Zusatz „+ Partner“ entfallen?

Antwort

Der für Ihre GbR geführte Name „... Partner Ingenieure“ war bislang schon problematisch, weil der Teil „Partner“ auf die Rechtsform einer Partnerschaft im Sinne des PartGG hindeutete, die Sie mangels Eintragung aber nicht waren.

Wären Sie eine Partnerschaft im Sinne des PartGG gewesen, wäre dieser Teil Ihres Namens ein sog. Rechtsformzusatz, den Sie in Ihrer zu gründenden GmbH nicht verwenden dürften (vgl. Meilicke/Meilicke, PartGG, 3. Aufl. 2015, § 2 Rn. 4, und Roth/Altmeppen/Altmeppen, GmbHG, 9. Aufl. 2019, § 4 Rn. 22).

Nun sind Sie zwar keine Partnerschaft im Sinne des PartGG, verwenden in Ihrem Namen aber eine Wendung, die auf einen Rechtsformzusatz schließen lässt. Nach § 18 Abs. 2 S. 1 HGB gilt, dass in einer Firma solche Angaben unzulässig sind, welche zur Irreführung geeignet sind. Da sich die Rechtsformzusätze „Partner“ und „GmbH“ gegenseitig ausschließen, ist hier die Gefahr einer Irreführung gegeben. Daher müssen Sie das Wort „Partner“ künftig weglassen.

Quelle: Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
Mai 2019

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