UG: Unternehmensbezeichnung?
Frage
Muss die Rechtsform UG (haftungsbeschränkt) stets im Zusammenhang mit dem Firmennamen beim Schriftverkehr hinzugefügt werden? Beispiel: Ein neu erstelltes Logo soll im oberen Bereich des Briefbogens platziert werden. Der Logoschriftzug besteht jedoch nur aus dem Firmennamen. Im unteren Bereich des Briefbogens soll dann die genauen Angaben zur Unternehmung detailliert aufführen (Name, Rechtsform, Adresse, Geschäftsführer, ID, HR-Eintrag...). Halten Sie dies für zulässig?
Antwort
Grundsätzlich ist es richtig, dass die Firma, also der Name des Unternehmens den Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ tragen muss. Allerdings kann der Unternehmensname auch als Marke angemeldet und als solche benutzt werden. Die von Ihnen vorgeschlagene Version halten wir daher für zulässig, sofern sich ansonsten auf demselben Schreiben die erforderlichen Angaben zur UG finden.
Quelle: Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Dezember 2017
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