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UG: „haftungsbeschränkt“ Bestandteil des Namens?

Frage

Ich habe eine UG gegründet und bin mir nicht sicher, ob ich auf einem Flyer neben dem Namen der Firma + Rechtsform unbedingt auch (haftungsbeschränkt) schreiben muss.

Antwort

Neben dem Namen und der „Rechtsform“ müssen Sie auch das Wort „haftungsbeschränkt“ aufnehmen. Das ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung des § 5 a Abs. 1 GmbHG, der vorschreibt, dass die Firma die Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ führen muss.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
April 2018

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