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Selbst hergestellt Smartphone-Hüllen verkaufen: Vertragsgestaltung?

Frage

Ich möchte eine Mode für Smartphones (ähnlich Handysocke) herstellen. Diese häkele ich selbst. Gerne würde ich diese verkaufen (online und in Geschäften). Könnten Sie mir dazu mehr sagen, worauf ich achten muss? Welche Verträge muss ich mit den Geschäften schließen? Gibt es dazu Musterverträge? Muss ich eine Art „Beschriftung“ bei meiner Mode für Smartphones vornehmen? Was muss auf Etiketten stehen? Meine Adresse oder mehr?

Antwort

Um Ihre Fragen beantworten zu können, wäre es erforderlich, Ihren Geschäftsbetrieb etwas genauer anzusehen.

Für die Verkäufe an Geschäfte dürfte es ausreichend sein, „normale“ Kaufverträge abzuschließen.

Beim Onlineverkauf kommt es für die Vertragsgestaltung darauf an, ob Sie zum Beispiel über Ihren eigenen Shop oder über eBay, Amazon etc. verkaufen. Beim eigenen Shop müssten Sie z.B. die Vorgaben des Fernabsatzrechtes einhalten. Diese Voraussetzungen hier aufzuzählen, ist leider nicht möglich. Ein wichtiger Punkt ist allerdings, dass Sie den Käufern ihr gesetzliches Widerrufsrecht einräumen.

Vermutlich müssen Sie die Teile auch kennzeichnen. Für Textilerzeugnisse besteht eine Kennzeichnungspflicht. Bei kennzeichnungspflichten Produkten muss die Etikettierung und Kennzeichnung dauerhaft, leicht lesbar, sichtbar und zugänglich und - im Falle eines Etiketts - fest angebracht sein. Das Etikett bzw. die Kennzeichnung muss unter anderem die Zusammensetzung des Stoffes enthalten.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
August 2018

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