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Einzelunternehmen: Crowdfunding? Jahresabschluss?

Frage

Ich möchte eine Website in chinesischer Sprache betreiben (mit einem Blog integriert). Auf der redaktionellen Seite sind die Tätigkeiten hauptsächlich Recherchieren von Themen im deutschen Sprachraum, Verfassen von Artikeln in chinesischer Sprache, Website-Design, Bearbeiten von Bildern und Erstellen von Infografiken. Die Einnahmequellen sind möglicherweise von Sponsoren, Werbekunden, Affiliate Marketing Partner.
1. Ist Crowdfunding eine Art Sponsoring oder würde es eher als Kapital betrachtet werden, z.B. wenn eine Liste der Themen zur Crowdfunding auf einer Website erstellt wird? Ich als eine Verwalterin sammle Geld durch Crowdfunding und dann wenn das Geld für die Bearbeitung eines Themas reicht, dann suche ich passendes Personal und Ressourcen, um Artikeln zu veröffentlichen. Muss man bei Crowdfunding mit einer Besteuerung planen?
2. Soweit ich gehört habe, sollte man die Bilanz für einen gewerblichen Betrieb von einem Steuerberater machen lassen. Kann man eigentlich eine Bilanz stattdessen für den gewerblichen Betrieb ohne Steuerberater machen?

Antwort

Zunächst einmal sehe ich in Ihrem Vorhaben kein typisches Crowdfunding. Nach Ihrer Beschreibung handelt es sich vielmehr um einen Gewerbebetrieb. Sollte Ihre Arbeit allerdings eher dem einen Journalisten ähneln, käme auch eine Beurteilung als freiberufliche Tätigkeit in Betracht. Das lässt sich Ihrer Fragestellung allerdings nicht entnehmen.

Beim Crowdfunding gibt es sehr viele unterschiedliche Ausprägungen. Das erhaltene Kapital könnte Eigenkapital der Geldgeber darstellen oder auch Fremdkapital. Weiterhin könnte es in Erwartung einer Gegenleistung gezahlt werden und umsatz- und/oder einkommensteuerpflichtig sein. Ohne die Vereinbarungen exakt zu kennen, ist eine korrekte steuerliche Einschätzung nicht möglich. Das kann, wenn es nicht über eine der typischen Crowdfunding-Plattformen geschieht, nur eine Einzelfallbetrachtung ergeben, die ein Steuerberater vornehmen sollte.

Ohne eine solide kaufmännische und steuerliche Ausbildung sollten Sie eine Bilanz keinesfalls selbst erstellen, sondern das einem Steuerberater überlassen. Sie können dabei einige Fehler machen, die unnötige Steuerzahlungen zur Folge haben. Auch sind Sie verpflichtet, Steuererklärungen, Eröffnungsbilanz und jährliche Bilanzen dem Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu übermitteln. Sich damit auseinanderzusetzen, kostet viel Zeit.

Einfacher ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die in vielen Fällen ausreicht und im Falle einer freiberuflichen Tätigkeit sogar der Standard ist. Ambitionierte Selbstständige können die Grundfälle nach einem ausführlichen Beratungsgespräch mit einem Steuerberater oder dem Studium der entsprechenden Fachliteratur selbst bearbeiten. Es gibt dafür neben einer Reihe von Softwareprodukten auch das kostenlose Programm „Elster“ der Finanzverwaltung, denn auch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung sowie Ihre weiteren Steuererklärungen müssen dem Finanzamt elektronisch übermittelt werden. Das selbst zu tun, empfiehlt sich allerdings nur dann, wenn Sie die Zeit, Ihre laufenden Aufzeichnungen und die steuerlichen Erklärungen selbst zu fertigen, problemlos erübrigen können. Ein Steuerberater hat Erfahrung darin und kann das meist effizienter erledigen. Oft ist es wirtschaftlich sinnvoller, sich auf die eigenen Kernkompetenzen zu konzentrieren und die steuerlichen Pflichten zu delegieren.

Quelle: Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
Juni 2017

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