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GbR: Kleinunternehmerregelung?

Frage

Wir haben zu zweit einen Musikplattenvertrag als Musiker bei einem Plattenlabel erhalten. Damit sind wir nach unserem Verständnis Freiberufler. 1) Nach unseren Recherchen sind wir damit wohl - ob gewollt oder nicht - eine GbR, da wir immer zusammen auftreten. Wenn wir diese GbR jetzt beim Finanzamt anmelden, gilt dann für die Kleinunternehmerregelung die Grenze von 17.500 Euro für die Umsätze der GbR an sich oder die Umsätze pro Person (also 2*17.500 Euro = 35.000 Euro auf GbR-Ebene?
2) Muss man zur Anmeldung dann nur das Formular „Gründung einer Personengesellschaft“ beim Finanzamt einreichen oder muss für jeden von uns beiden Freiberuflern noch einmal ein selbstständiges Formular eingereicht werden? 3) Auch sind wir nicht ganz sicher, wann unsere Tätigkeit tatsächlich begonnen hat. Hobbymäßig haben wir schon lange Musik gemacht. Können wir einfach den Monat der Zahlung des kleinen Vorschusses nehmen?

Antwort

Eine GbR wird für die Umsatzsteuer als Unternehmerin angesehen. Daher gilt die Umsatzgrenze für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung von 17.500 Euro für die Umsätze der GbR. Außen vor bleiben Ihre Umsätze, die Sie als Einzelunternehmer daneben erzielen. 

Bezüglich der Anmeldung Ihrer GbR gilt Folgendes: Gründen Sie eine GbR, melden Sie diese über das Formular „Gründung einer Personengesellschaft“ beim Finanzamt an. Wenn Sie daneben auch allein unternehmerisch tätig sind und beabsichtigen, steuerpflichtige Einkünfte zu erzielen, melden Sie diese Tätigkeit ebenfalls beim Finanzamt über ein gesondertes Formular an.

Wenn eine private Tätigkeit nach und nach in eine berufliche übergeht, ist in der Tat der Beginn der unternehmerischen Tätigkeit sehr schwer zu ermitteln. Dabei kommt es stets auf die Umstände des Einzelfalls an. Ein Indiz für die Aufnahme Ihrer unternehmerischen Tätigkeit ist sicher der Abschluss des Plattenvertrags. Aber auch die Vereinnahmung des Vorschusses, wenn er zeitlich davorliegt, kann ein solches Indiz sein. 

Quelle: Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
März 2018

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