Frage
Ist § 242 HGB Abs. 4 so zu interpretieren, dass ich als Einzelunternehmerin, die als „Kann-Kauffrau" gilt, auch nach der Gründung meines Unternehmens aber noch im Gründungsjahr einen freiwilligen Eintrag als e.K. im Handelsregister vornehmen lassen und danach die Regelungen zur Befreiung von der Buchführungspflicht für Einzelkaufleute für mich beanspruchen kann, sofern die Umsatzschwelle von 60.000 Euro nicht überschritten wird?