Frage
Ich bin Einzelunternehmer und möchte meine Firma verkaufen, die Immobilie aber in den Privatbesitz übernehmen und vermieten. Was muss ich dabei beachten und wie gehe ich vor?
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Ich bin Einzelunternehmer und möchte meine Firma verkaufen, die Immobilie aber in den Privatbesitz übernehmen und vermieten. Was muss ich dabei beachten und wie gehe ich vor?
Beim Unternehmensverkauf sollten Sie schrittweise vorgehen. Zuerst sollten Sie die Käuferzielgruppe definieren. Davon hängt ab, wo Sie dann nach einem Käufer suchen. Einen Käufer können Sie finden über einen Unternehmensvermittler, Unternehmensbörsen im Internet sowie über einen Interessenverband wie z.B. die IHK. Haben Sie einen potenziellen Käufer gefunden, wird dieser Ihr Unternehmen auf Herz und Nieren prüfen. In dieser Phase braucht es eine gemeinsame Absichtserklärung, die lediglich das Interesse der Verhandlungspartner an Verhandlungen und am Abschluss eines Vertrags formuliert. Es schließen sich Verhandlungen an über den Preis. Der Käufer wird sein Angebot klein halten. Sie werden versuchen, Ihr Unternehmen mit einem Aufschlag zu verkaufen. Dabei ist eine vernünftige Forderung ein gutes Verkaufsargument. So sollten Sie vorab den Verkaufspreis professionell von einem Steuerberater ermitteln lassen. Was den Kaufpreis erhöht: wenn Sie Ihr Unternehmen erfolgreich aufstellen, also „die Braut hübsch machen“. Sind Sie sich dann nach den Verhandlungen einig, muss das Ergebnis vertraglich festgehalten werden. Bei der Vertragsgestaltung sollten Sie auf die Expertise von auf Unternehmensverkäufe spezialisierten Rechtsanwälten vertrauen. Wichtig ist, dass Sie neben der Unternehmensbewertung auch die unternehmerischen, wirtschaftlichen und steuerlichen Konsequenzen vor dem Verkauf durch einen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bewerten lassen. Zudem sollten Sie beachten, dass gerade wenn Sie Unternehmensimmobilien in den Privatbesitz übernehmen wollen, das zu einer Steuerbelastung führen kann, wobei es auch Freibeträge gibt. Auch dies sollten Sie mit Hilfe eines Steuerberaters und der Bewertung der Immobilie prüfen.
Quelle: Dr. Alexander Koeberle-Schmid
NACHFOLGE - STRATEGIE - GOVERNANCE
Juli 2019