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Wohnsitz in der Schweiz: Unternehmensübernahme in Deutschland?

Frage

Ich lebe aktuell in der Schweiz und habe mich nebenberuflich mit einem Einzelunternehmen selbständig gemacht. Nun möchte ich eine in Deutschland ansässige kleine Marke im Bereich Bekleidung (eigene Designs drucken) übernehmen und diese mit Lager und Produktion auch dort belassen. Wie muss ich mich dafür in Deutschland korrekt anmelden?

Antwort

Wegen Ihres neuen Unternehmens ist an vier wichtige Dinge zu denken, wobei sich nachstehende Aussagen darauf beziehen, dass Sie als Einzelunternehmer(in) handeln/übernehmen werden:

  • Sie müssen Ihren Gewerbebetrieb bei der Gewerbeaufsichtsbehörde (i.d.R. die zuständige Gemeinde) anmelden.
  • Sie müssen Ihren Betrieb beim zuständigen Finanzamt anmelden, um eine Umsatzsteuernummer zu bekommen und um Ihre inländischen Einkünfte gesondert feststellen lassen zu können.
  • Wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Sie sich bei der zuständigen Krankenkasse als Arbeitgeber registrieren lassen.
  • Handelsregister: Nach § 29 HGB muss jeder Kaufmann seine Firma, den Ort seiner Niederlassung, die dortige inländische Geschäftsanschrift zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Die Kaufmannseigenschaft bestimmt sich nach § 1 HGB. Kaufmann ist danach jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt. Ein Handelsgewerbe ist wiederum jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb nicht erfordert. Art, Umfang und Größe der Geschäftstätigkeit spielen bei der Beurteilung dieser Frage eine Rolle. Sie ist immer für den konkreten Einzelfall zu beantworten (Kundenkreis, Umsatz, Warenbestand, Einrichtung des Zahlungsverkehrs usw.). Ob das von Ihnen zu erwerbenden Unternehmen eine entsprechende kritische Größenordnung schon erreicht, kann ich nicht beurteilen, weil dazu entsprechende Zahlenmaterial benötigt wird.

Die ersten drei Punkte gelten unabhängig davon, in welcher Rechtsform Sie das Unternehmen übernehmen. Von Ihnen nicht angesprochen wurde die Frage, in welcher Rechtsform Sie das Unternehmen erwerben möchten/sollten. Je nach Betriebsgröße und Haftungsrisiken sollten Sie erwägen, eine Rechtsform mit Haftungsbeschränkung zu gründen und diese das Unternehmen erwerben lassen (naheliegend GmbH, ggf. auch die sog. kleine GmbH = UG haftungsbeschränkt). In diesem Falle ist die Handelsregistereintragung zwingend. Alles Nähere organisiert dafür Ihr Notar, über den die Gründung abzuwickeln ist.

Quelle: Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
März 2019

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