Navigation

11.09.2014 -

Berufsgenossenschaften

Einleitung

Wer ein Unternehmen eröffnet, muss sich mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen und klären, ob Versicherungspflicht besteht.

Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und für alle Betriebe, Einrichtungen und Freiberufler zuständig (Ausnahme: landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften oder der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand). Über die Unfallversicherung hinaus kümmern sich die Berufsgenossenschaften auch um alle Aspekte der Arbeitssicherheit und -gesundheit. Sie beraten und überwachen Betriebe, stellen Informationsmaterial zur Verfügung usw.

Versicherungspflicht

Unternehmerinnen und Unternehmer sind in der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich nicht versicherungspflichtig. Allerdings gibt es Ausnahmen. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern.

Anmeldung

Sicherheitshalber sollten Sie die zuständige Berufsgenossenschaft innerhalb einer Woche nach Gewerbeanmeldung bzw. Aufnahme der selbständigen Tätigkeit informieren, auch wenn es gängige Praxis ist, dass die Gewerbeämter die Gewerbeanmeldungen an die Berufsgenossenschaft versenden. Welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist, erfahren Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Beiträge

Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung fallen an, wenn der Unternehmer selbst dort versichert ist oder Mitarbeiter beschäftigt. Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung trägt allein das Unternehmen. Die Beitragstarife unterscheiden sich je nach Berufsgenossenschaft bzw. Branche. Sie sind abhängig von den an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gezahlten Löhnen und Gehältern (Bruttolohnsumme) eines Unternehmens, der jeweiligen Gefahrklasse (Grad der Unfallgefahr) sowie dem sogenannten Beitragsfuß (Grundbeitrag in der Gefahrklasse 1). Ein Gewerbe, das mit einem hohen Unfallrisiko verbunden ist, zahlt dementsprechend einen höheren Gefahrentarif als ein Unternehmen mit einer geringen Risikoklasse. Betriebe, die sich erfolgreich im Bereich der Arbeitssicherheit engagieren, können von ihrer Berufsgenossenschaft mit einem niedrigeren Beitragssatz belohnt werden.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen ihre Lohnsummen digital über ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder über das „sv.net“ an die für sie zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übermitteln.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben