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19.09.2014 -

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Einleitung

Als Unternehmer und Arbeitgeber sind Sie für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen verantwortlich.

Ein junger Mann liegt mit Gipsfuß auf dem Sofa und schaut auf sein Handy.

Das bedeutet: Sie müssen Ihre Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit schützen. Dazu gehört, dass Sie u.a. Ihre Arbeitsstätte, Maschinen, Anlagen usw. so einrichten und warten, dass Sie Unfälle bei der Arbeit und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und die Arbeit menschengerecht gestalten.

Rechtsvorschriften

Achten Sie deshalb bei der Bereitstellung und Einrichtung von Arbeitsplätzen auf die geltenden Rechtsvorschriften. Sie werden sowohl vom Staat als auch von den Berufsgenossenschaften als Unfallversicherungsträger erlassen.

Zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung verpflichten vor allem:

Staatliche Aufsicht

Die staatlichen Aufsichtsbehörden (je nach Bundesland Gewerbeaufsichtsämter, staatliche Ämter für Arbeitsschutz o.ä.) haben die Aufgabe, die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen und Regeln zu überwachen.

Beraten lassen

Informieren Sie sich im Zweifelsfalle z.B. über die Eignung von Räumlichkeiten als Arbeitsstätte. Dazu können Sie sich an die staatlichen Aufsichtsstellen oder an die zuständige Berufsgenossenschaft wenden. Die Beratung ist kostenlos und erspart oft nachträgliche Korrekturen. Auskünfte bietet auch die Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter der Telefonnummer 0800 60 50 40 4.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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