Navigation

Status „Kaufmann“

Einleitung

Die meisten Gewerbetreibenden zählen zu den Kaufleuten. Sie müssen ihr kaufmännisch geführtes Unternehmen im Handelsregister eintragen. Rechtliche Grundlage für ihre geschäftliche Tätigkeit ist das Handelsgesetzbuch (HGB).

Wer ist Kaufmann bzw. Kauffrau?

Ob Sie Kaufmann bzw. Kauffrau sind oder nicht, hängt vom Umfang Ihrer unternehmerischen Tätigkeit ab und von der von Ihnen gewählten Rechtsform.

Umfang der unternehmerischen Tätigkeit

Das Handelsgesetzbuch legt fest: "Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert." (§ 1 HGB).

Wenn Sie also davon ausgehen können, dass Ihr Einzelunternehmen oder Ihre GbR beispielsweise einen für Ihre Branche üblichen Umsatz erzielen wird, über eine verhältnismäßig umfangreiche Anzahl von Geschäftskontakten verfügen, Personal beschäftigen und/oder bilanzierungspflichtig sein wird, gehören Sie zu den Kaufleuten und müssen Ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen.

Wird bei einer GbR festgestellt, dass sie handelsregisterpflichtig ist, wird sie automatisch zur OHG. Einzelunternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, erhalten den Zusatz "eingetragener Kaufmann" (e.K. oder e.Kfm.).

Tipp: Bei den aufgeführten Kriterien handelt es sich nur um Beispiele. Entscheidend ist das Gesamtbild. Bitte lassen Sie sich auf alle Fälle von Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer beraten.

Rechtsform des Unternehmens

Unabhängig vom Umfang Ihres Unternehmens, entscheidet auch dessen Rechtsform darüber, ob Sie zu den Kaufleuten gehören oder nicht.

Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) sind auf jeden Fall nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen und werden immer in das Handelsregister eingetragen. Das gilt auch für die Personengesellschaften: die Offene Handelsgesellschafte (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die GmbH & Co. KG.

Alle rechtlichen Vorgaben für Kaufleute stehen im Handelsgesetzbuch (HGB). Danach sind sie z.B. verpflichtet,

  • Handelsbücher zu führen,
  • Inventuren und Bilanzen aufzustellen,
  • Namen (die Firma), Sitz und Registernummer des Unternehmens in ihren Geschäftsbriefen aufzuführen.

Wer ist kein Kaufmann bzw. keine Kauffrau?

Freiberufler

Selbständige Freiberufler, auch Freiberuflerteams in der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), gehören nicht zu den Kaufleuten. Sie werden nicht im Handelsregister eingetragen. Rechtliche Grundlage für sie sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie berufsrechtliche Bestimmungen.

Kleingewerbetreibende

Einzelunternehmen oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), deren geschäftliche Tätigkeit einfach organisiert und deren Geschäftsumfang überschaubar ist, gehören zu den Kleingewerbetreibenden. Sie müssen keine doppelte Buchführung betreiben und sind nicht bilanzierungspflichtig. Außerdem können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen.

Hinweis

Kleingewerbetreibende können sich auf Wunsch ins Handelsregister eintragen und dadurch den "Kaufmannsstatus" mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten erlangen. Über die Vor- und Nachteile kaufmännisch geführter Betriebe informieren Sie sich bitte bei Ihrer Kammer.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben