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Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Einleitung

Die OHG ist eine Rechtsform für Kaufleute.

Gründung

Die OHG kann von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Sie entsteht mit der Eintragung im Handelsregister. Darüber hinaus müssen die Gründerinnen bzw. Gründer ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden und innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung bzw. Aufnahme ihrerTätigkeit den ausgefüllten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ an ihr Finanzamt übermitteln.

Die OHG kann nicht von Freiberuflern und Kleingewerbetreibenden gegründet werden. Für sie kommt stattdessen zum Beispiel die GbR in Frage.

Mindestkapital

Ein Mindestkapital ist nicht notwendig. Die Höhe des Kapitals kann daher frei vereinbart werden. Alle Gesellschafter verfügen gemeinsam über das Vermögen.

Haftung

Wichtigstes Kennzeichen der OHG ist die persönliche Haftung: Jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt mit seinem persönlichen Vermögen für Schulden der OHG, z.B. für Steuerschulden.

Gesellschaftsvertrag

Eigentlich ist für die Gründung einer OHG kein schriftlicher Vertrag erforderlich, doch besser ist es. Ein Vertrag hilft, späteren Streit zu vermeiden. Außerdem werden auch Geschäftspartner und Banken einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag sehen wollen. Einige Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern bieten auf ihren Webseiten Musterverträge zur Gründung einer offenen Handelsgesellschaft an. Ziehen Sie auf jeden Fall einen Notar oder Rechtsanwalt und einen Steuerberater hinzu, damit der Vertrag genau zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passt.

Eintrag im Handelsregister

Die OHG zählt zu den Personenhandelsgesellschaften und wird über einen Notar beim zuständigen Amtsgericht im Handelsregister eingetragen. Der Eintrag im Handelsregister ist gesetzlich vorgeschrieben, anderenfalls müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Ein Handelsregistereintrag bietet zudem auch Vorteile: Der Name bzw. die Firma der OHG wird dadurch geschützt. Die Geschäftsbeziehung zu Banken, Lieferanten und Verbände ist einfacher, da diese nicht selten einen Handelsregistereintrag von ihren Geschäftskunden erwarten. Außerdem können Sie einen Prokuristen bestellen, der die OHG nach außen vertritt.

Steuern

Die offene Handelsgesellschaft muss alle drei Monate Gewerbesteuer abführen. Sie orientiert sich am Gewinn der OHG. Außerdem müssen Sie Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen. Jeder einzelne Gesellschafter muss Einkommensteuer für seinen Gewinnanteil entrichten. Körperschaftsteuer ist dagegen nicht fällig. Ziehen Sie am besten bereits in der Gründungsphase einen Steuerberater hinzu, um Steuerfehler zu vermeiden.

Buchführung

Grundlage für die Geschäftsführung ist das Handelsgesetzbuch. Dazu gehört bspw. die Pflicht zur doppelten Buchführung samt Jahresabschluss und Gewinn- und Verlustrechnung.

Rechtsformen vergleichen

Welche Rechtsform für Sie geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidungshilfe erhalten Sie auf der Seite Rechtsformen auf einen Blick sowie anhand der Übersicht: Rechtsformen (PDF, 547  KB).

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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