Welche Rechtsform für Ihr Unternehmen geeignet ist, hängt unter anderem davon ab, ob Sie Gewerbetreibender bzw. Kaufmann oder Freiberufler sind. Außerdem sollte vor allem bei kleineren Unternehmen der laufende Aufwand (Jahresabschlüsse, Berichtspflichten u.a.), der mit der jeweiligen Rechtsform verbunden ist, nicht allzu hoch sein. Je nach Tätigkeit und Branche kann es wichtig sein, die persönliche Haftung zu beschränken. Ein erstes entscheidendes Auswahlkriterium ist jedoch die Frage, ob Sie allein oder mit einem bzw. mehreren Partnern starten (Übersicht: Rechtsformen (PDF, 547 KB)).
Wozu eine Rechtsform?
Mit einer Rechtsform legen Sie zum Beispiel fest, wie das Verhältnis der Gesellschafter untereinander sein soll. Oder wer die Geschäftsführung übernimmt und wie groß die Entscheidungsspielräume der einzelnen Gesellschafter sind. Gegenüber den Kunden sagt die Rechtsform vor allem etwas über die Haftung des Unternehmens aus. Also etwa, ob Sie für Schulden des Unternehmens auch mit Ihrem persönlichen Vermögen haften oder nicht. Und wenn Sie beabsichtigen, private Kapitalgeber an Ihrem Unternehmen zu beteiligen, gibt es auch dafür geeignete Rechtsformen.
Kapital- oder Personengesellschaft?
Der wichtigste Unterschied besteht in der Haftung: Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften (GbR, KG, GmbH & Co. KG, PartG, PartGmbB) haften für Schulden gegenüber Geschäftspartnern nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit ihrem persönlichen Vermögen. Allerdings gibt es bei der KG, der PartG und der GmbH & Co. KG Sonderregelungen. Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) ist die Haftung dagegen beschränkt. Hier haften die Gesellschafter nur in Höhe ihrer Einlage und in Höhe des Gesellschaftsvermögens. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen, bei denen Geschäftsführer und Gesellschafter doch privat haften müssen.
Rechtsformen für Gewerbetreibende
Gewerbetreibender ist jeder, der ein Unternehmen gründet und nicht freiberuflich tätig ist. Die meisten Gewerbetreibenden sind Kaufleute und müssen ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen. Für sie kommen folgende Rechtsformen in Frage:
- Einzelunternehmen (für Ein-Personen-Gründungen)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (auch für Ein-Personen-Gründungen)
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (auch für Ein-Personen-Gründungen)
- GmbH & Co.KG
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Aktiengesellschaft (AG) (auch für Ein-Personen-Gründungen)
Rechtsformen für Kleingewerbetreibende
Kleingewerbetreibende sind keine Kaufleute und brauchen sich nicht im Handelsregister eintragen zu lassen, wenn sie ein kleines, sehr einfach organisiertes Unternehmen führen. Also zum Beispiel einen Kiosk, einen kleinen Kurierservice oder ein anderes kleines Dienstleistungsunternehmen. Für sie kommen folgende Rechtsformen in Frage:
- Einzelunternehmen (für Ein-Personen-Gründungen)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) (für Teamgründungen)
Rechtsformen für Freiberufler
Freiberufler gehören nicht zu den Gewerbetreibenden und werden auch nicht im Handelsregister eingetragen. Für sie kommen folgende Rechtsformen in Frage:
- Einzelunternehmen (für Ein-Personen-Gründungen)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) (für Teamgründungen)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG) (für Teamgründungen)
- Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) (für Teamgründungen)
Spezialfall: Eingetragene Genossenschaft
Die eingetragene Genossenschaft gehört weder zu den Personen- noch zu den Kapitalgesellschaften. Sie kann für Gründungsteams geeignet sein, dient aber vor allem als Kooperationsmodell für mittelständische Unternehmen.
Beratung
Die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform hat finanzielle, steuerliche und rechtliche Auswirkungen. Sie sollten daher auf jeden Fall Ihren Steuerberater und Rechtsanwalt in die Entscheidung mit einbeziehen.
Übrigens: Eine Entscheidung für oder gegen eine Rechtsform ist nie endgültig. Ändern sich die Anforderungen Ihres Unternehmens, können Sie jederzeit die Rechtsform wechseln.