Navigation

22.09.2014 -

Künstlersozialkasse

Einleitung

Selbständige KünstlerInnen und PublizistInnen sind über die Künstlersozialkasse (KSK) renten-, kranken- und pflegeversichert.

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist zuständig für die Künstlersozialversicherung. Es handelt sich um eine Pflichtversicherung. Das heißt: Wer die Voraussetzungen für die Aufnahme in die KSK erfüllt, muss sich dort versichern, hat aber dadurch auch eine Reihe von Vorteilen.

Künstlersozialkasse zieht Sozialversicherungsbeiträge ein

Wenn Sie als freiberufliche KünstlerIn oder PublizistIn die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht (§ 1 KSVG) in der Künstlersozialversicherung erfüllen, meldet Sie die Künstlersozialkasse (KSK) bei Ihrer Kranken- und Pflegekasse sowie der Deutschen Rentenversicherung an. Als KSK-Versicherter führen Sie Ihre Krankenversicherungs-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge an die Künstlersozialkasse (KSK) ab. Die KSK leitet die Beiträge dann an die zuständigen Träger weiter. Wer von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit ist und privat versichert ist, kann einen Zuschuss von der KSK erhalten.

Vorteile der Künstlersozialversicherung

Der besondere Pluspunkt der Künstlersozialversicherung ist: Sie zahlen - wie ein Arbeitnehmer - nur etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge. Den anderen Beitragsanteil trägt die Künstlersozialkasse. Die hierfür erforderlichen Mittel werden aus einem Zuschuss des Bundes und aus der sog. Künstlersozialabgabe von Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen.

Auf der Internetseite der KSK erfahren Sie, ob Sie zu den Personen gehören, die sich bei der KSK versichern müssen. Sie finden dort auch ein Antragsformular für die Aufnahme in die KSK.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben