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09.09.2014 -

Re-Starterinnen und Re-Starter

Einleitung

Re-Starter sind Unternehmerinnen oder Unternehmer, die mit ihrem Vorhaben gescheitert sind und nun einen neuen unternehmerischen Anfang wagen.

Gescheiterten Unternehmern wird es allerdings nicht immer so ganz einfach gemacht, ihr Erfahrungswissen durch einen Re-start unter Beweis zu stellen. Noch fehlt es an einer echten "Kultur der zweiten Chance".

Um eine Chance zu haben, muss der Ausstieg aus dem ersten Unternehmen möglichst "sauber" von statten gehen: rechtzeitig, unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften und mit offenen Karten gegenüber der Bank und allen anderen Gläubigern. Gerade weil es für Re-Starter schwierig ist, ihr neues Vorhaben zu finanzieren, ist es umso wichtiger, Kreditgeber und Lieferanten davon zu überzeugen, dass sie aus ihren Fehlern gelernt haben.

Aus Fehlern lernen

Die sorgfältige Analyse der Gründe des Scheiterns ist absolute Voraussetzung für einen erfolgreichen zweiten Versuch. Analysieren Sie selbstkritisch, ob und wie Sie persönliche und betriebliche Schwachstellen (insbesondere Krisenfaktoren aus der ersten Gründung) bei Ihrer zweiten Gründung ausgleichen und zukünftige Herausforderungen meistern können. Nutzen Sie die Fehler, die Sie während Ihrer ersten Selbständigkeit gemacht haben, als Quelle für Verbesserungen. Erstellen Sie darauf aufbauend ein fundiertes Konzept und planen Sie sorgfältig.

Altlasten abarbeiten

Wenn Unternehmen scheitern, verlieren Unternehmerinnen und Unternehmer häufig nicht nur ihr Geld und Vermögen, sondern auch das Vertrauen in sich und die Welt. Selbständige, die mit ihrem Vorhaben gescheitert sind, berichten davon, dass sie einige Zeit gebraucht haben, um die Erfahrungen zu verarbeiten und psychisch und physisch wieder zu Kräften zu kommen.

Nehmen Sie sich diese Zeit und regulieren Sie zunächst auf jeden Fall Ihre Verbindlichkeiten. Die Insolvenzordnung bietet persönlich haftenden (ehemaligen) Selbständigen einen Ausweg aus der drohenden lebenslangen Verschuldung: Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine so genannte Restschuldbefreiung zu bekommen.

Startkapital

Die größte Hürde für einen erfolgreichen Re-start stellt oft der fehlende Zugang zu dem erforderlichen Startkapital dar. Aufgrund der vorherige Pleite und der persönlichen Haftung – insbesondere bei Bankkrediten – sind private Rücklagen aufgebraucht, Sicherheiten verwertet und vorhandenes Vermögen zur Schuldenregulierung eingebracht. Solange noch Verbindlichkeiten bestehen bzw. die Restschuldbefreiung noch nicht erteilt wurde, müssen Sie daher davon ausgehen, dass Sie bei Banken als "nicht kreditfähig" gelten. Die einzige Möglichkeit einen Neustart zu finanzieren, liegt deshalb häufig in der Einbindung privater Kapitalgeber bzw. Bürgen. Informieren Sie sich über in Frage kommende Finanzierungsmöglichkeiten.

Information und Beratung

Zu den ersten Anlaufstellen gehören die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer vor Ort. Vereinzelt bieten auch Schuldnerberatungsstellen Informationen für verschuldete Re-Starter an. Informieren Sie sich dazu bei den Bundesarbeitsgemeinschaften Schuldnerberatung.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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