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23.09.2014 -

Sicherheiten

Einleitung

Eine Bank oder Sparkasse wird Ihnen nur dann ein Darlehen geben, wenn sie sicher ist, dass sie das geliehene Geld von Ihnen zurückbekommt.

Diese Gewissheit vermitteln Sie durch Ihre persönliche unternehmerische Eignung, einen überzeugenden Business- und Finanzplan und nicht zuletzt durch so genannte bankübliche Sicherheiten und/oder eine Bürgschaft.

Die persönliche Eignung

Die Person des Gründers oder Unternehmers beeinflusst maßgeblich die Entscheidung der Geldgeber. Wichtig sind fachliche und vor allem kaufmännische Qualifikationen. Dazu kommt der "gute" Eindruck: Treten Sie seriös, entschlossen, tatkräftig und überzeugend auf und bereiten Sie sich vor allem gut auf das Bankgespräch vor. Von besonderer Bedeutung ist dabei Ihre Kreditwürdigkeit. Sie zeigt sich vor allem anhand der bisherigen Kontoführung und Beziehung zu Ihrer Bank.

Business- und Finanzplan

Ob Sie in der Lage sein werden, mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit den Kredit zurückzuzahlen und die Zinsen regelmäßig zu entrichten (Kapitaldienstfähigkeit), zeigen Sie anhand Ihres Business- und Finanzplans. In Ihrem Businessplan kommt es dabei vor allem auf die Beschreibung des Angebots, das Marketing und den Vertrieb und den Standort an. Der Finanzplan besteht aus Ihrem Kapitalbedarfsplan, der Rentabilitätsvorschau, dem Liquiditätsplan und dem Finanzierungsplan.

Alle Zahlen, die Sie in Ihrer Business- und Finanzplanung verwenden, müssen realistisch und nachvollziehbar sein.

Bankübliche Sicherheiten und/oder Bürgschaften

Bei einer Kreditvergabe verlangt die Hausbank "bankübliche" Sicherheiten. Dabei übertragen Sie bis zur vollständigen Tilgung des Kredits Teile Ihres Vermögens bzw. bestimmte Rechte daran auf den Kreditgeber. Wenn Sie feststellen, dass Sie über zu wenig oder gar keine Sicherheiten verfügen, informieren Sie sich bitte bei der Bürgschaftsbank in Ihrem Bundesland, ob eine Ausfallbürgschaft für Sie in Frage kommt.

Bankübliche Sicherheiten:

  • Grundpfandrechte (Grundschuld/Hypothek)
  • Bankguthaben
  • Lebensversicherungen
  • Kundenforderungen
  • Wertpapiere
  • Sonstiges wie Warenlager, Ladeneinrichtung, Maschinen und Geschäftsausstattung, Autos und Edelmetalle

Sicherheiten, die Sie zur Verfügung stellen möchten, sollten Sie in einer Sicherheitenübersicht auflisten. Überlegen Sie gut, was Sie als Sicherheit zur Verfügung stellen können. Vorsicht ist angesagt bei der selbst genutzten Wohnung oder der Lebensversicherung, die der Altersvorsorge dient.

Bürgschaften:

Mit einer sogenannten Ausfallbürgschaft kann die Bürgschaftsbank gegenüber Ihrer Bank für die Rückzahlung des Kredits bürgen. Diese Ausfallbürgschaften sind für Banken, Sparkassen und andere Finanzierungsinstitute vollwertige Kreditsicherheiten. Eine Bürgschaftsbank bürgt bis zu 80 Prozent des zu besichernden Kreditbedarfs. Für die restlichen 20 Prozent muss die Hausbank das Risiko tragen, über die Sie die Bürgschaft beantragen.

Eine Bürgschaft können Sie über Ihre Hausbank beantragen. Viele Bürgschaftsbanken bieten aber auch das Programm "Bürgschaft ohne Bank - BoB" an. Dabei können Sie direkt bei der Bürgschaftsbank in Ihrem Bundesland eine Bürgschaft beantragen. Wie eine Bürgschaft zustande kommt, erfahren Sie in unserer Übersicht: Wie kommt eine Ausfallbürgschaft zustande? (PDF, 209  KB).

Gut zu wissen: Beim ERP-Gründerkredit - StartGeld bietet die KfW eine Haftungsfreistellung in Höhe von 80 Prozent an. Das bedeutet: Sie müssen nur zu einem geringen Teil der Kreditsumme Sicherheiten gegenüber Ihrer Hausbank nachweisen.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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