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10.09.2014 -

Agentur für Arbeit

Einleitung

Wenn Sie ALG I beziehen und einen Gründungszuschuss beantragen möchten, müssen Sie sich an Ihre Arbeitsagentur wenden.

Gründungszuschuss und Einstiegsgeld

Wenn Sie ALG I beziehen und einen Gründungszuschuss beantragen möchten, müssen Sie sich an Ihre Arbeitsagentur wenden. ALG-II-Empfänger können von ihrem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor Ort (Jobcenter, ARGE) für den Schritt in die Selbständigkeit das Einstiegsgeld erhalten.

Arbeitslosenversicherung

Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung wird bei der Arbeitsagentur am Wohnort gestellt, und zwar innerhalb der ersten drei Monate der Selbständigkeit. Sie müssen beispielsweise anhand einer Gewerbeanmeldung oder einer Bescheinigung des Steuerberaters nachweisen, dass Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben, die mindestens 15 Stunden wöchentlich beansprucht.

Personal

Wenn Sie als Gewerbetreibender oder Freiberufler sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 450-Euro-Kräfte oder Auszubildende beschäftigen, benötigen Sie eine Betriebsnummer. Beantragt wird die achtstellige Nummer beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit.

Die Beantragung kann telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen. Die achtstellige Betriebsnummer ist Grundlage für die Meldung zur Sozialversicherung. Mit ihr werden die Beschäftigten bei der Krankenkasse an- und abgemeldet, sowie die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgerechnet. Außerdem ist sie für betriebsbezogene Arbeitsgenehmigungen oder Unfallanzeigen an die Berufsgenossenschaft erforderlich.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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