Navigation

Sprungmarken-Navigation

Gründen in verschiedenen Lebenslagen

© gettyimages

Gründen

Kurz und knapp
Gründen: Vorbereitung – allgemein und je nach Lebensphase 

Gründen: Vorbereitung – allgemein und je nach Lebensphase

Ob während oder nach der Ausbildung, in der Familienzeit oder im „besten Alter“: beruflich selbständig können Sie sich in jeder Lebensphase machen. Orientieren Sie sich dabei am besten zunächst an einem „Fahrplan“, der für alle Gründerinnen und Gründer gilt. Damit ist es natürlich nicht getan, schließlich ist jede Gründung eine sehr individuelle Angelegenheit. Neben allgemeinen Hinweisen für Ihre Gründungsvorbereitung, finden Sie daher hier auch einige Tipps, die sich an verschiedenen Lebensphasen orientieren.

Fünf Schritte zum eigenen Unternehmen

Schritt 1: Die Entscheidung

Sind Sie ein Unternehmerinnen- bzw. Unternehmertyp? Eine Reihe einfacher Testfragen hilft Ihnen dabei, mehr Klarheit zu gewinnen:

  • Ist die Selbstständigkeit wirklich der richtige Weg für Sie?
  • Sind Sie fachlich qualifiziert?
  • Haben Sie Erfahrungen in der Branche?
  • Verfügen Sie über kaufmännisches Know-how?
  • Steht Ihre Familie hinter Ihnen?
  • Sind Sie gesundheitlich fit?

Sie haben noch keine zündende Geschäftsidee?

Dann kommt für Sie vielleicht ein Franchiseunternehmen in Frage. Dabei setzen Sie gegen eine Gebühr ein bereits erprobtes Konzept eines bestehenden Unternehmens um. Oder Sie übernehmen ein bestehendes Unternehmen.

Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger sind in jeder Branche und für jede Unternehmensgröße gefragt. Überlegen Sie auch, ob für Sie eher eine Teilzeit- oder ein Vollzeitselbstständigkeit in Frage kommt.

Lassen Sie sich beraten und gleichen Sie Schwächen aus.

Erkundigen Sie sich z. B. bei der kommunalen Wirtschaftsförderung, ob es in Ihrer Kommune/Ihrer Region eine Gründungsinitiative gibt. Besuchen Sie ein Gründungsseminar der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Ihres Berufs- bzw. Branchenverbandes. Lassen Sie sich zu Detailfragen persönlich beraten: von der zuständigen Kammer, Ihrem Verband oder einer freien Unternehmensberatung. Nehmen Sie auch Kontakt zu einer steuerlichen und ggf. rechtlichen Beratung auf.

Klären Sie:

  • Zu welchen Fragen brauchen Sie Beratung?
  • Wer kann Ihnen je nach Fragestellung weiterhelfen?
  • Was sollten Sie beim Abschluss von Beraterverträgen beachten?

Informieren Sie sich auch über die Beratungsförderung Ihres Bundeslandes.

Weitere Informationen:

BMWK-Existenzgründungsportal: Gründen – kurz und knapp
www.existenzgruendungsportal.de → Mediathek → Publikationen

[UMBRUCH]

Regionale Netzwerke
www.existenzgruendungsportal.de → Netzwerke → Netzwerkkarte

Viele Wege, ein Ziel
www.existenzgruendungsportal.de → So geht’s → Gründungsvarianten

Checklisten & Übersichten
www.existenzgruendungsportal.de → Mediathek → Checklisten & Übersichten

BMWK / KfW: nexxt-change.org Unternehmensnachfolge-Börse
www.nexxt-change.org

Schritt 2: Die Planung

Arbeiten Sie Ihre Geschäftsidee aus.

Mit welchem Angebot möchten Sie auf den Markt? Informieren Sie sich über Ihre zukünftigen Kundinnen und Kunden, deren Bedürfnisse, Neigungen und Kaufverhalten. Überlegen Sie, wodurch Sie sich mit Ihrem Produkt/Ihrer Dienstleistung von Ihren Wettbewerbern unterscheiden. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihren Markt.

Schreiben Sie Ihren Businessplan auf jeden Fall selbst. Nur auf diese Weise gewinnen Sie an Wissen und Sicherheit, um Ihr Unternehmen erfolgreich zu starten.

Überlegen Sie:

  • Wie kann sich ein Außenstehender Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung vorstellen?
  • Wie lautet die Geschäftsidee? Beschreiben Sie, welche Marktlücke Sie mit Ihrem Angebot schließen bzw. welches Problem Sie lösen?
  • Wer gründet das Unternehmen? Erstellen Sie ein persönliches Profil von sich bzw. von allen Personen, die das Unternehmen gründen werden.
  • Wer sind Ihre Kundinnen und Kunden? Beschreiben Sie Ihre potenzielle Kundschaft und begründen Sie, warum sie Ihr Produkt/Ihre Leistung kaufen wird.
  • Wer sind Ihre Wettbewerber? Beschreiben Sie, welche Unternehmen ein vergleichbares Angebot anbieten und warum Ihr Produkt/Ihre Leistung besser ist.
  • Welche Rolle spielt der Standort bei Ihrem Vorhaben? Gründen Sie z.B. im Einzelhandel oder eröffnen Sie eine medizinische Praxis spielt der Standort eine wichtige Rolle. Planen Sie ein Online-Business ist die Standortfrage weniger relevant.
  • Welche Lieferanten werden Sie beauftragen?
  • Wie sieht Ihre Personalplanung aus?
  • Zu welchem Preis werden Sie Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung verkaufen?
  • Mit welchem Vertriebspartner möchten Sie zusammenarbeiten?
  • Welche Kommunikations- und Werbemaßnahmen wollen Sie ergreifen?
  • Welche Rechtsform kommt für Ihr Unternehmen in Frage?
  • Mit welchen Chancen und Risiken ist Ihr Vorhaben verbunden?

Weitere Informationen:

BMWK-Existenzgründungsportal : Was ich zur Unternehmensgründung benötige
www.existenzgruendungsportal.de → So geht’s → Businessplan

Checklisten & Übersichten
www.existenzgruendungsportal.de → Mediathek → Checklisten & Übersichten

[UMBRUCH]

Schritt 3: Persönliche Vorsorge

Denken Sie an Ihre persönliche Absicherung und die Ihrer Familie.

Für beruflich Selbstständige gibt es verschiedene Möglichkeiten, für Alter, Krankheit und Todesfall vorzusorgen. Schieben Sie die Entscheidung für geeignete Versicherungen und Maßnahmen nicht auf die lange Bank. Lassen Sie sich schon während der Gründungsvorbereitungen beraten.

  • Informieren Sie Ihre Krankenversicherung über Ihre Pläne. Sie stellt u.a. fest, ob Ihre selbstständige Tätigkeit als neben- oder hauptberuflich einzustufen ist und teilt Ihnen mit, wie hoch Ihre Beiträge zukünftig sein werden.
  • Zu Fragen der Altersvorsorge erkundigen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung, der Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes oder auch der Stiftung Warentest. Beachten Sie, dass für einige Selbstständige Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Dazu zählen beispielsweise Handwerker, Hebammen, Lehrer, Künstler und Publizisten sowie Selbstständige mit einem Auftraggeber.
  • Kontaktieren Sie die zuständige Berufsgenossenschaft, um sich im Fall von Unfällen abzusichern.
  • Unter bestimmten Umständen können Sie bei der Agentur für Arbeit eine Arbeitslosenversicherung für Selbstständige abschließen. Voraussetzung: Sie waren innerhalb der letzten 30 Monate vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig oder hatten Anspruch auf Arbeitslosengeld oder eine andere Entgeltersatzleistung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III. Den Antrag für eine freiwillige Arbeitslosenversicherung müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit vor Ort stellen.

Weitere Informationen:

Deutsche Rentenversicherung: Selbstständige
www.deutsche-rentenversicherung.de→ Rente → Arbeitnehmer & Selbstständige → Selbstständige

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (Berufsgenossenschaften) – Ein neues Unternehmen anmelden: Wie geht das?
www.dguv.de → Spezielle Infos → Unternehmen

Bundesagentur für Arbeit: Freiwillige Arbeitslosenversicherung
www.arbeitsagentur.de/freiwillige-arbeitslosenversicherung

Schritt 4: Der Finanzplan

Symbolbild Finanzplanung

© Adobe Stock / Thitiphat

Kalkulieren Sie das benötigte Startkapital

Wie groß ist Ihr Kapitalbedarf für die Gründung und die Startphase und Ihren Lebensunterhalt? Kalkulieren Sie Ihren Verdienst. Überlegen Sie, ob sich die unternehmerische Selbstständigkeit für Sie auszahlt.

  • Wie viel Kapital benötigen Sie für den Start und die unternehmerische Anlaufphase?
  • Erstellen Sie einen Kapitalbedarfsplan.
  • Wie liquide ist Ihr Unternehmen in den ersten sechs Monaten? Schätzen Sie, wie „flüssig“ Sie sein werden, um eingehende Rechnungen zu bezahlen. Erstellen Sie eine Liquiditätsvorschau.
  • Lohnt sich der Aufwand? Erstellen Sie eine Rentabilitätsvorschau.
  • Wie viel eigene Mittel stehen Ihnen zur Verfügung?
  • Welches Förderprogramm kommt für Ihr Vorhaben in Frage?
  • Wer würde sich an Ihrem Unternehmen beteiligen?

Informieren Sie sich über die vielfältigen Förderprogramme Ihres Bundeslandes und des Bundes. Kontaktieren Sie auch Ihre Bank oder Sparkasse.

Weitere Informationen:

BMWK-Existenzgründungsportal: Wie ich meine Unternehmensgründung finanziere
www.existenzgruendungsportal.de → So geht’s → Finanzierung

Checklisten & Übersichten
www.existenzgruendungsportal.de → Mediathek → Checklisten & Übersichten

Gründen – kurz und knapp: Sicherheiten und Bürgschaften
www.existenzgruendungsportal.de → Mediathek → Publikationen

Förderdatenbank des Bundes, der Bundesländer und der EU
www.foerderdatenbank.de

Förder- und Finanzierungsberatung des BMWK

Tel.: 030-18615 8000
Montag – Freitag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Schritt 5: Das Unternehmen

Erledigen Sie alle Formalitäten

Ihre gewerbliche (aber nicht Ihre freiberufliche) Tätigkeit müssen Sie beim Gewerbeamt anzeigen. Sowohl gewerbliche als auch freiberufliche Gründerinnen und Gründer müssen im ELSTER-Portal den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen und eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen. Erkundigen Sie sich, welche weiteren Voraussetzungen und Nachweise, behördlichen Zulassungen oder Genehmigungen für Ihr Vorhaben erforderlich sind.

Informieren Sie sich über Ihre steuerlichen Pflichten

Lassen Sie sich vor Ihrer Gründung über Ihre steuerlichen Pflichten gegenüber dem Finanzamt, die notwendige Buchführung und die Art des Jahresabschlusses steuerlich beraten.

Denken Sie an die Risikovorsorge im Unternehmen

Kümmern Sie sich um ausreichende und geeignete Versicherungen für Ihr Unternehmen. Für betriebliche Risiken wie beispielsweise Einbruch, Feuer, Maschinenschaden oder Fahrlässigkeiten, die zu Haftungsansprüchen führen, gibt es spezielle Versicherungen.

Lassen Sie sich auch nach der Eröffnung weiter beraten.

Nach dem Unternehmensstart kommen neue Aufgaben auf Sie zu. Lassen Sie sich vor allem zu finanziellen Belangen weiter beraten. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an eine Unternehmensberatung und nutzen Sie dafür die „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“.

Weitere Informationen:

BMWK-Existenzgründungsportal: Was erfahre ich wo?
www.existenzgruendungsportal.de → Gründungswissen → Behörden

ELSTER Ihr Online-Finanzamt
www.elster.de → Formulare & Leistungen

Gründungswoche Deutschland
Jedes Jahr im November bieten die Partner der bundesweiten Aktionswoche Workshops, Seminare, Planspiele, Wettbewerbe und viele weitere Veranstaltungen rund um das Thema unternehmerische Selbstständigkeit an. Gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium setzen Schulen, Hochschulen, Kammern, Gründungsinitiativen, Wirtschaftsförderungen und Unternehmen damit Impulse für eine neue Gründungskultur in Deutschland.
www.gruendungswoche.de

[UMBRUCH]

[UMBRUCH]

[UMBRUCH]

[UMBRUCH]

Tipps für Gründungen während der Familienzeit und im „besten Alter“ 

Unternehmen und Familienarbeit aufeinander abstimmen

Ob Mütter oder Väter: Ihre Familie muss Ihre geplante Selbstständigkeit mittragen. Vor allem mit flexiblen Arbeitszeiten lässt sich eine selbstständige berufliche Tätigkeit zeitlich und organisatorisch gut mit der Familie vereinbaren. In Frage kommen:

  • Teilzeitgründungen
    Starten Sie „auf kleiner Flamme“ ohne größere Kostenbelastungen, um festzustellen, ob Sie für die Selbstständigkeit geeignet sind und ob es für Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung tatsächlich einen Markt gibt.
  • Teamgründungen
    Gründungs-Partnerinnen und -Partner bringen nicht nur zusätzliches Know-how, sondern auch Eigenkapital mit ein. Das erleichtert die Finanzierung von notwendigen Anschaffungen. Das unternehmerische Risiko lässt sich auf mehrere Schultern verteilen. Zudem besteht mehr zeitliche Flexibilität, wenn es um Kinderbetreuung oder die Pflege einer Person im häuslichen Umfeld geht.

Einkünfte mit Elterngeld verrechnen

Sie können während des Elterngeldbezugs bis zu 32 Wochenstunden eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Zusammen mit dem Elterngeld-Antrag müssen Sie eine Prognose abgeben, wie viel Sie während des Elterngeld-Bezugs verdienen werden. Auf Grundlage Ihrer Prognose wird Ihr Elterngeld vorläufig gezahlt. Nach Beendigung des Elterngeld-Bezugs müssen Sie nachweisen, wie viel Einkommen Sie in dieser Zeit tatsächlich erwirtschaftet haben.

Beachten Sie, dass es beim ElterngeldPlus und Basiselterngeld verschiedene Hinzuverdienstregelungen gibt. Lassen Sie sich daher von Ihrer zuständigen Elterngeldstelle beraten.

BMFSFJ: Familienportal – Arbeit und Einkommen mit Elterngeld
www.familienportal.de → Familienleistungen → Elterngeld

Gründung im „besten Alter“

Altersvorsorge weiterführen

Haben Sie bisher Rentenansprüche in einem Angestelltenverhältnis erworben, können Sie als Selbstständige oder Selbstständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben: entweder als freiwilliges Mitglied oder über eine Versicherungspflicht auf Antrag. Das ist vor allem für diejenigen empfehlenswert, die bereits seitvielen Jahren Rentenbeiträge eingezahlt haben. Für den Fall, dass Sie sich nicht mehr gesetzlich rentenversichern möchten, sollten sie neben einer privaten Altersvorsorge auch eine private Berufsunfähigkeitsrente abschließen. Beachten Sie, dass für bestimmte selbständige Tätigkeiten Versicherungspflicht in der Rentenversicherung besteht (s. o.).

Selbstständigkeit und Rentenbezug

Wenn Sie eine Regelaltersrente oder eine vorgezogene Altersrente beziehen, können Sie so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten. Für Erwerbsminderungsrenten gelten sog. dynamische Hinzuverdienstgrenzen.

Kredite und Rückzahlungszeit

Viele Kreditinstitute befürchten, dass die „aktive Zeit“ älterer Selbstständiger nicht ausreicht, um das geliehene Geld zurückzahlen zu können. Die Bank oder Sparkasse kann daher womöglich eine kurze Rückzahlungszeit von wenigen Jahren verlangen. Die monatlichen Raten sind dann allerdings höher als bei einer längeren Laufzeit. Zudem könnte das Lebensalter als Kreditrisiko gewertet werden, so dass die Gründerin bzw. der Gründer mit hohen Zinsen rechnen muss.

Stärken Sie Ihre Verhandlungsposition und überlegen Sie: Wer kann (auch im Notfall) die Unternehmensleitung und die Rückzahlung des Kredits übernehmen? Gibt es eventuell einen jüngeren Co-Gründer bzw. Co-Gründerin, der die Geschäfte im Notfall allein weiterführen kann?

Weitere Informationen:

Deutsche Rentenversicherung: Selbstständige
www.deutsche-rentenversicherung.de → Rente → Arbeitnehmer & Selbstständige

[UMBRUCH]

[UMBRUCH]

[UMBRUCH]

Tipps für jüngere Gründungsinteressierte

Gründungsinteressierte Jugendliche

Einwilligung einholen

Wer noch nicht volljährig ist und ein kleines Start-up gründen möchte, benötigt dafür die Einwilligung („Ermächtigung“) seiner Eltern. Darüber hinaus ist die Genehmigung durch das Familiengericht erforderlich.

Krankenversicherung informieren

Sind die Eltern Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, sind die Kinder dort beitragsfrei familienversichert. Jugendliche, die ein eigenes Einkommen erzielen, müssen allerdings darauf achten, dass sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche in ihr Start-up investieren und die unternehmerische Tätigkeit nicht ihre Haupteinnahmequelle bildet. Der monatliche Gewinn darf eine bestimmte Höhe nicht überschreiten (in 2024: 505 Euro). Das Kindergeld bleibt dabei unberücksichtigt. Wird die Einkommensgrenze überschritten, muss sich die junge Unternehmerin bzw. der Unternehmer selbst krankenversichern.

Unternehmergeist in die Schulen

Eine Reihe von Schulen vermitteln ihren Schülerinnen und Schülern unternehmerisches Denken und Handeln. Vor allem in Schülerunternehmen können sich Jugendliche als Unternehmerinnen oder Unternehmer ausprobieren. Dabei planen, produzieren und verkaufen sie Produkte und/oder bieten Dienstleistungen an. Das Netzwerk „Unternehmergeist in die Schulen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz informiert Lehrkräfte über Projekte und Wettbewerbe. Für Schülerinnen und Schüler gibt es ein umfangreiches Wissensportal.
www.unternehmergeist-macht-schule.de

Deutscher Gründerpreis für Schülerinnen und Schüler (DGPS)

Bei dem bundesweiten Start-up-Planspiel entwickeln die Jugendlichen eine fiktive Geschäftsidee inklusive Vertriebs- und Marketingstrategie. Der DGPS ist eine Initiative des stern, der Sparkassen, des ZDF und Porsche. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt die Initiative als Kooperationspartner.
www.dgp-schueler.de

Tipps für Gründungsinteressierte an Hochschulen

Beratung der Hochschulen nutzen

An vielen Hochschulen gibt es inzwischen Gründungszentren, die gründungsinteressierten Studierenden, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Krankenversicherung informieren

Die meisten Studierenden sind bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres über ihre Eltern familienversichert und zahlen daher keine Beiträge zur Krankenversicherung. Voraussetzungen: Die monatlichen Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit dürfen einen bestimmten monatlichen Betrag nicht überschreiten, ansonsten endet die beitragsfreie Familienversicherung. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Krankenversicherung.

Hinzuverdienstgrenzen beim BAföG beachten

Sie dürfen mit ihrem Start-up im BAföG-Bewilligungszeitraum (12 Monate) einen Gewinn bis zu einer bestimmten Höhe erwirtschaften. Liegt der Gewinn darüber, werden die BAföG-Leistungen reduziert. Bitte erkundigen Sie sich dazu beim BAföG-Amt.

EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft

Das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Vorbereitung und Umsetzung ihrer wissensbasierten Gründungsvorhaben mit einem EXIST-Gründungsstipendium. Für besonders innovative, noch in der Entwicklung befindliche Vorhaben gibt es EXIST-Forschungstransfer. Mit EXIST-Women werden ausgewählte Hochschulen dabei unterstützt, gründerinnenspezifische Angebote aufzubauen. EXIST wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.
www.exist.de

Tipps für gründungsinteressierte Azubis

Ausbildungsbetrieb informieren

Womöglich enthält Ihr Ausbildungsvertrag Vereinbarungen bezüglich einer Nebentätigkeit, die Sie kennen sollten. Abgesehen davon sollten Sie den Ausbildungsbetrieb in jedem Fall über Ihre Gründungspläne informieren. Steht die geplante selbstständige Tätigkeit zum Beispiel in Konkurrenz zu Ihrem Ausbildungsbetrieb, kann Ihnen die nebenberufliche Selbstständigkeit verweigert werden. Außerdem muss sichergestellt sein, dass Ihre Leistungsfähigkeit als Azubi gesichert bleibt.

Krankenversicherung informieren

Als Azubi sind Sie in der Regel bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Erzielen Sie Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit, muss die Krankenkasse beurteilen, ob Sie diese haupt- oder nebenberuflich ausüben. Entscheidend ist dabei zum einen die wirtschaftliche Bedeutung der Tätigkeit. Sie müssen daher eine Schätzung der Einnahmen vorlegen. Zum anderen zählt auch der zeitliche Umfang der selbstständigen Tätigkeit. Sollte sich herausstellen, dass die unternehmerische Tätigkeit überwiegt, entfällt die Pflichtversicherung. Sie haben dann die Möglichkeit, sich in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig zu versichern oder über eine private Krankenversicherung abzusichern.

Hinzuverdienstgrenzen

Erkundigen Sie sich zum Beispiel beim Finanzamt vor Ort danach, wie viel Sie aus selbstständiger Tätigkeit hinzuverdienen dürfen und welche Pflichten gegenüber dem Finanzamt damit verbunden sind.

Impressum
Copyright: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Diese Texte stehen unter einer Creative Commons Namensnennung | Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz.

Quelle: www.bmwk.de Abrufdatum: 01.01.2024

Gründen - Kurz und knapp (Titel)

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben