Ob während oder nach der Ausbildung, in der Familienzeit oder im „besten Alter“: beruflich selbständig können Sie sich in jeder Lebensphase machen. Orientieren Sie sich dabei am besten zunächst an einem „Fahrplan“, der für alle Gründerinnen und Gründer gilt. Damit ist es natürlich nicht getan, schließlich ist jede Gründung eine sehr individuelle Angelegenheit. Neben allgemeinen Hinweisen für Ihre Gründungsvorbereitung, finden Sie daher hier auch einige Tipps, die sich an verschiedenen Lebensphasen orientieren.
Sind Sie ein Unternehmerinnen- bzw. Unternehmertyp? Eine Reihe einfacher Testfragen hilft Ihnen dabei, mehr Klarheit zu gewinnen:
Sie haben noch keine zündende Geschäftsidee?
Dann kommt für Sie vielleicht ein Franchiseunternehmen in Frage. Dabei setzen Sie gegen eine Gebühr ein bereits erprobtes Konzept eines bestehenden Unternehmens um. Oder Sie übernehmen ein bestehendes Unternehmen.
Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger sind in jeder Branche und für jede Unternehmensgröße gefragt. Überlegen Sie auch, ob für Sie eher eine Teilzeit- oder ein Vollzeitselbstständigkeit in Frage kommt.
Lassen Sie sich beraten und gleichen Sie Schwächen aus.
Erkundigen Sie sich z. B. bei der kommunalen Wirtschaftsförderung, ob es in Ihrer Kommune/Ihrer Region eine Gründungsinitiative gibt. Besuchen Sie ein Gründungsseminar der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Ihres Berufs- bzw. Branchenverbandes. Lassen Sie sich zu Detailfragen persönlich beraten: von der zuständigen Kammer, Ihrem Verband oder einer freien Unternehmensberatung. Nehmen Sie auch Kontakt zu einer steuerlichen und ggf. rechtlichen Beratung auf.
Klären Sie:
Informieren Sie sich auch über die Beratungsförderung Ihres Bundeslandes.
Weitere Informationen:
BMWK-Existenzgründungsportal: Gründen – kurz und knapp
www.existenzgruendungsportal.de → Mediathek → Publikationen
[UMBRUCH]
Regionale Netzwerke
www.existenzgruendungsportal.de → Netzwerke → Netzwerkkarte
Viele Wege, ein Ziel
www.existenzgruendungsportal.de → So geht’s → Gründungsvarianten
Checklisten & Übersichten
www.existenzgruendungsportal.de → Mediathek → Checklisten & Übersichten
BMWK / KfW: nexxt-change.org Unternehmensnachfolge-Börse
www.nexxt-change.org
Arbeiten Sie Ihre Geschäftsidee aus.
Mit welchem Angebot möchten Sie auf den Markt? Informieren Sie sich über Ihre zukünftigen Kundinnen und Kunden, deren Bedürfnisse, Neigungen und Kaufverhalten. Überlegen Sie, wodurch Sie sich mit Ihrem Produkt/Ihrer Dienstleistung von Ihren Wettbewerbern unterscheiden. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihren Markt.
Schreiben Sie Ihren Businessplan auf jeden Fall selbst. Nur auf diese Weise gewinnen Sie an Wissen und Sicherheit, um Ihr Unternehmen erfolgreich zu starten.
Überlegen Sie:
Weitere Informationen:
BMWK-Existenzgründungsportal : Was ich zur Unternehmensgründung benötige
www.existenzgruendungsportal.de → So geht’s → Businessplan
Checklisten & Übersichten
www.existenzgruendungsportal.de → Mediathek → Checklisten & Übersichten
[UMBRUCH]
Denken Sie an Ihre persönliche Absicherung und die Ihrer Familie.
Für beruflich Selbstständige gibt es verschiedene Möglichkeiten, für Alter, Krankheit und Todesfall vorzusorgen. Schieben Sie die Entscheidung für geeignete Versicherungen und Maßnahmen nicht auf die lange Bank. Lassen Sie sich schon während der Gründungsvorbereitungen beraten.
Weitere Informationen:
Deutsche Rentenversicherung: Selbstständige
www.deutsche-rentenversicherung.de→ Rente → Arbeitnehmer & Selbstständige → Selbstständige
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (Berufsgenossenschaften) – Ein neues Unternehmen anmelden: Wie geht das?
www.dguv.de → Spezielle Infos → Unternehmen
Bundesagentur für Arbeit: Freiwillige Arbeitslosenversicherung
www.arbeitsagentur.de/freiwillige-arbeitslosenversicherung
Kalkulieren Sie das benötigte Startkapital
Wie groß ist Ihr Kapitalbedarf für die Gründung und die Startphase und Ihren Lebensunterhalt? Kalkulieren Sie Ihren Verdienst. Überlegen Sie, ob sich die unternehmerische Selbstständigkeit für Sie auszahlt.
Informieren Sie sich über die vielfältigen Förderprogramme Ihres Bundeslandes und des Bundes. Kontaktieren Sie auch Ihre Bank oder Sparkasse.
Weitere Informationen:
BMWK-Existenzgründungsportal: Wie ich meine Unternehmensgründung finanziere
www.existenzgruendungsportal.de → So geht’s → Finanzierung
Checklisten & Übersichten
www.existenzgruendungsportal.de → Mediathek → Checklisten & Übersichten
Gründen – kurz und knapp: Sicherheiten und Bürgschaften
www.existenzgruendungsportal.de → Mediathek → Publikationen
Förderdatenbank des Bundes, der Bundesländer und der EU
www.foerderdatenbank.de
Förder- und Finanzierungsberatung des BMWK
Tel.: 030-18615 8000
Montag – Freitag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Erledigen Sie alle Formalitäten
Ihre gewerbliche (aber nicht Ihre freiberufliche) Tätigkeit müssen Sie beim Gewerbeamt anzeigen. Sowohl gewerbliche als auch freiberufliche Gründerinnen und Gründer müssen im ELSTER-Portal den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen und eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen. Erkundigen Sie sich, welche weiteren Voraussetzungen und Nachweise, behördlichen Zulassungen oder Genehmigungen für Ihr Vorhaben erforderlich sind.
Informieren Sie sich über Ihre steuerlichen Pflichten
Lassen Sie sich vor Ihrer Gründung über Ihre steuerlichen Pflichten gegenüber dem Finanzamt, die notwendige Buchführung und die Art des Jahresabschlusses steuerlich beraten.
Denken Sie an die Risikovorsorge im Unternehmen
Kümmern Sie sich um ausreichende und geeignete Versicherungen für Ihr Unternehmen. Für betriebliche Risiken wie beispielsweise Einbruch, Feuer, Maschinenschaden oder Fahrlässigkeiten, die zu Haftungsansprüchen führen, gibt es spezielle Versicherungen.
Lassen Sie sich auch nach der Eröffnung weiter beraten.
Nach dem Unternehmensstart kommen neue Aufgaben auf Sie zu. Lassen Sie sich vor allem zu finanziellen Belangen weiter beraten. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an eine Unternehmensberatung und nutzen Sie dafür die „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“.
Weitere Informationen:
BMWK-Existenzgründungsportal: Was erfahre ich wo?
www.existenzgruendungsportal.de → Gründungswissen → Behörden
ELSTER Ihr Online-Finanzamt
www.elster.de → Formulare & Leistungen
Gründungswoche Deutschland
Jedes Jahr im November bieten die Partner der bundesweiten Aktionswoche Workshops, Seminare, Planspiele, Wettbewerbe und viele weitere Veranstaltungen rund um das Thema unternehmerische Selbstständigkeit an. Gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium setzen Schulen, Hochschulen, Kammern, Gründungsinitiativen, Wirtschaftsförderungen und Unternehmen damit Impulse für eine neue Gründungskultur in Deutschland.
www.gruendungswoche.de
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Ob Mütter oder Väter: Ihre Familie muss Ihre geplante Selbstständigkeit mittragen. Vor allem mit flexiblen Arbeitszeiten lässt sich eine selbstständige berufliche Tätigkeit zeitlich und organisatorisch gut mit der Familie vereinbaren. In Frage kommen:
Einkünfte mit Elterngeld verrechnen
Sie können während des Elterngeldbezugs bis zu 32 Wochenstunden eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Zusammen mit dem Elterngeld-Antrag müssen Sie eine Prognose abgeben, wie viel Sie während des Elterngeld-Bezugs verdienen werden. Auf Grundlage Ihrer Prognose wird Ihr Elterngeld vorläufig gezahlt. Nach Beendigung des Elterngeld-Bezugs müssen Sie nachweisen, wie viel Einkommen Sie in dieser Zeit tatsächlich erwirtschaftet haben.
Beachten Sie, dass es beim ElterngeldPlus und Basiselterngeld verschiedene Hinzuverdienstregelungen gibt. Lassen Sie sich daher von Ihrer zuständigen Elterngeldstelle beraten.
BMFSFJ: Familienportal – Arbeit und Einkommen mit Elterngeld
www.familienportal.de → Familienleistungen → Elterngeld
Altersvorsorge weiterführen
Haben Sie bisher Rentenansprüche in einem Angestelltenverhältnis erworben, können Sie als Selbstständige oder Selbstständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben: entweder als freiwilliges Mitglied oder über eine Versicherungspflicht auf Antrag. Das ist vor allem für diejenigen empfehlenswert, die bereits seitvielen Jahren Rentenbeiträge eingezahlt haben. Für den Fall, dass Sie sich nicht mehr gesetzlich rentenversichern möchten, sollten sie neben einer privaten Altersvorsorge auch eine private Berufsunfähigkeitsrente abschließen. Beachten Sie, dass für bestimmte selbständige Tätigkeiten Versicherungspflicht in der Rentenversicherung besteht (s. o.).
Selbstständigkeit und Rentenbezug
Wenn Sie eine Regelaltersrente oder eine vorgezogene Altersrente beziehen, können Sie so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten. Für Erwerbsminderungsrenten gelten sog. dynamische Hinzuverdienstgrenzen.
Kredite und Rückzahlungszeit
Viele Kreditinstitute befürchten, dass die „aktive Zeit“ älterer Selbstständiger nicht ausreicht, um das geliehene Geld zurückzahlen zu können. Die Bank oder Sparkasse kann daher womöglich eine kurze Rückzahlungszeit von wenigen Jahren verlangen. Die monatlichen Raten sind dann allerdings höher als bei einer längeren Laufzeit. Zudem könnte das Lebensalter als Kreditrisiko gewertet werden, so dass die Gründerin bzw. der Gründer mit hohen Zinsen rechnen muss.
Stärken Sie Ihre Verhandlungsposition und überlegen Sie: Wer kann (auch im Notfall) die Unternehmensleitung und die Rückzahlung des Kredits übernehmen? Gibt es eventuell einen jüngeren Co-Gründer bzw. Co-Gründerin, der die Geschäfte im Notfall allein weiterführen kann?
Weitere Informationen:
Deutsche Rentenversicherung: Selbstständige
www.deutsche-rentenversicherung.de → Rente → Arbeitnehmer & Selbstständige
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Einwilligung einholen
Wer noch nicht volljährig ist und ein kleines Start-up gründen möchte, benötigt dafür die Einwilligung („Ermächtigung“) seiner Eltern. Darüber hinaus ist die Genehmigung durch das Familiengericht erforderlich.
Krankenversicherung informieren
Sind die Eltern Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, sind die Kinder dort beitragsfrei familienversichert. Jugendliche, die ein eigenes Einkommen erzielen, müssen allerdings darauf achten, dass sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche in ihr Start-up investieren und die unternehmerische Tätigkeit nicht ihre Haupteinnahmequelle bildet. Der monatliche Gewinn darf eine bestimmte Höhe nicht überschreiten (in 2024: 505 Euro). Das Kindergeld bleibt dabei unberücksichtigt. Wird die Einkommensgrenze überschritten, muss sich die junge Unternehmerin bzw. der Unternehmer selbst krankenversichern.
Unternehmergeist in die Schulen
Eine Reihe von Schulen vermitteln ihren Schülerinnen und Schülern unternehmerisches Denken und Handeln. Vor allem in Schülerunternehmen können sich Jugendliche als Unternehmerinnen oder Unternehmer ausprobieren. Dabei planen, produzieren und verkaufen sie Produkte und/oder bieten Dienstleistungen an. Das Netzwerk „Unternehmergeist in die Schulen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz informiert Lehrkräfte über Projekte und Wettbewerbe. Für Schülerinnen und Schüler gibt es ein umfangreiches Wissensportal.
www.unternehmergeist-macht-schule.de
Deutscher Gründerpreis für Schülerinnen und Schüler (DGPS)
Bei dem bundesweiten Start-up-Planspiel entwickeln die Jugendlichen eine fiktive Geschäftsidee inklusive Vertriebs- und Marketingstrategie. Der DGPS ist eine Initiative des stern, der Sparkassen, des ZDF und Porsche. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt die Initiative als Kooperationspartner.
www.dgp-schueler.de
Beratung der Hochschulen nutzen
An vielen Hochschulen gibt es inzwischen Gründungszentren, die gründungsinteressierten Studierenden, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Krankenversicherung informieren
Die meisten Studierenden sind bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres über ihre Eltern familienversichert und zahlen daher keine Beiträge zur Krankenversicherung. Voraussetzungen: Die monatlichen Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit dürfen einen bestimmten monatlichen Betrag nicht überschreiten, ansonsten endet die beitragsfreie Familienversicherung. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Krankenversicherung.
Hinzuverdienstgrenzen beim BAföG beachten
Sie dürfen mit ihrem Start-up im BAföG-Bewilligungszeitraum (12 Monate) einen Gewinn bis zu einer bestimmten Höhe erwirtschaften. Liegt der Gewinn darüber, werden die BAföG-Leistungen reduziert. Bitte erkundigen Sie sich dazu beim BAföG-Amt.
EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft
Das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Vorbereitung und Umsetzung ihrer wissensbasierten Gründungsvorhaben mit einem EXIST-Gründungsstipendium. Für besonders innovative, noch in der Entwicklung befindliche Vorhaben gibt es EXIST-Forschungstransfer. Mit EXIST-Women werden ausgewählte Hochschulen dabei unterstützt, gründerinnenspezifische Angebote aufzubauen. EXIST wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.
www.exist.de
Ausbildungsbetrieb informieren
Womöglich enthält Ihr Ausbildungsvertrag Vereinbarungen bezüglich einer Nebentätigkeit, die Sie kennen sollten. Abgesehen davon sollten Sie den Ausbildungsbetrieb in jedem Fall über Ihre Gründungspläne informieren. Steht die geplante selbstständige Tätigkeit zum Beispiel in Konkurrenz zu Ihrem Ausbildungsbetrieb, kann Ihnen die nebenberufliche Selbstständigkeit verweigert werden. Außerdem muss sichergestellt sein, dass Ihre Leistungsfähigkeit als Azubi gesichert bleibt.
Krankenversicherung informieren
Als Azubi sind Sie in der Regel bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Erzielen Sie Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit, muss die Krankenkasse beurteilen, ob Sie diese haupt- oder nebenberuflich ausüben. Entscheidend ist dabei zum einen die wirtschaftliche Bedeutung der Tätigkeit. Sie müssen daher eine Schätzung der Einnahmen vorlegen. Zum anderen zählt auch der zeitliche Umfang der selbstständigen Tätigkeit. Sollte sich herausstellen, dass die unternehmerische Tätigkeit überwiegt, entfällt die Pflichtversicherung. Sie haben dann die Möglichkeit, sich in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig zu versichern oder über eine private Krankenversicherung abzusichern.
Hinzuverdienstgrenzen
Erkundigen Sie sich zum Beispiel beim Finanzamt vor Ort danach, wie viel Sie aus selbstständiger Tätigkeit hinzuverdienen dürfen und welche Pflichten gegenüber dem Finanzamt damit verbunden sind.
Impressum
Copyright: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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Quelle: www.bmwk.de Abrufdatum: 01.01.2024
Gründen - Kurz und knapp (Titel)