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Import von Töpferware: freiberufliche Tätigkeit?

Frage

Ich habe eine Möglichkeit des Imports von verschiedenen handgemachten Produkten (vor allem Töpferware) aus Mexiko nach Deutschland. Die Waren möchte ich vor allem online über eine Website und auf Events/Märkten in Europa verkaufen. Kann ich diese Tätigkeit auch als Freiberufler durchführen?

Antwort

Bei Ihrem Vorhaben handelt es sich um ein Handelsgewerbe, also um eine gewerbliche Tätigkeit. Sie erbringen ja beispielsweise keine Dienstleistung oder sind künstlerisch/schöpferisch tätig (Hinweis: Auch solche Tätigkeiten müssen nicht zwangsläufig als freiberufliche Tätigkeit anerkannt werden. Im Zweifel sollte immer zusammen mit einem Steuerberater geprüft werden, ob die Geschäftstätigkeit im Ganzen der Freiberuflichkeit zuzuordnen ist).

Bitte beachten Sie bei Ihrem Vorhaben auch dringend haftungsrechtliche Fragestellungen. Gerade wenn die Handelsware mit Lebensmitteln in Berührung kommt, gelten hier besondere Auflagen. Sie sind als Importeur voll verantwortlich für eine einwandfreie Produktqualität. Ich würde Ihnen empfehlen, die Waren in jedem Fall zunächst von einem spezialisierten Labor prüfen zu lassen und auch im laufenden Betrieb immer wieder Stichproben zu testen. Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie z.B. beim Bundesinstitut für Risikobewertung (http://www.bfr.bund.de/de/bfr_empfehlungen_zu_materialien_fuer_den_lebensmittelkontakt-447.html). Bitte bedenken Sie auch mögliche Vorschriften des Zolls (Anmeldung etc.).

Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
April 2018

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