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Eigenkapital aufstocken: Förderung?

Frage

Ich bin dabei, mich mit drei weiteren Personen selbständig zu machen. Für unser mittelständisches Unternehmen brauchen wir ca. 3,5 Millionen Euro. Die Bürgschaftsbank möchte von jedem Gründer ca. 75.000 Euro liquide Mittel (Eigenkapital). Welche Förderung kann als Eigenkapital für die Landesbank genutzt werden?

Antwort

Ohne ein eigenes finanzielles Engagement (Eigenkapital) des Gründers/der Gründerin kommt eine geförderte Finanzierung über 100.000 Euro nicht zustande.

Die Förderinstitute des Bundes (KfW) und der Länder (NRW.Bank, Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH) und die das Kreditrisiko tragenden Hausbanken verlangen die Beteiligung des Gründers/der Gründerin am Gesamt-Investitionsvolumen meist in Höhe von 15 - 20 Prozent.

Für diejenigen, die ihren Eigenkapitalanteil aufstocken wollen und müssen, gibt es dafür verschiedene mögliche Eigenkapitalquellen:

  • Verwandte und Freunde (bei geringeren Kapitalbedarfssummen)
  • Partner/Gesellschafter: Auch Teilhaber können Ihnen zusätzliches Eigenkapital liefern. Allerdings möchten sie dafür in der Regel auch ein Mitspracherecht.
  • Nachrangdarlehen: Das Förderprogramm „ERP-Kapital für Gründung“ ist für Gründer und Gründerinnen gedacht und verhilft ihnen zu „haftenden Eigenmitteln“. Es hat die Funktion, das eingebrachte „echte“ Eigenkapital aufzustocken auf max. 45 Prozent des Kapitalbedarfs.
  • Beteiligungsgesellschaften.

Quelle: Holger Richter
Förderberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Tel.: 03018 615-8000
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
September 2016

Tipps der Redaktion:

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