Antwort
Ohne ein eigenes finanzielles Engagement (Eigenkapital) des Gründers/der Gründerin kommt eine geförderte Finanzierung über 100.000 Euro nicht zustande.
Die Förderinstitute des Bundes (KfW) und der Länder (NRW.Bank, Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH) und die das Kreditrisiko tragenden Hausbanken verlangen die Beteiligung des Gründers/der Gründerin am Gesamt-Investitionsvolumen meist in Höhe von 15 - 20 Prozent.
Für diejenigen, die ihren Eigenkapitalanteil aufstocken wollen und müssen, gibt es dafür verschiedene mögliche Eigenkapitalquellen:
- Verwandte und Freunde (bei geringeren Kapitalbedarfssummen)
- Partner/Gesellschafter: Auch Teilhaber können Ihnen zusätzliches Eigenkapital liefern. Allerdings möchten sie dafür in der Regel auch ein Mitspracherecht.
- Nachrangdarlehen: Das Förderprogramm „ERP-Kapital für Gründung“ ist für Gründer und Gründerinnen gedacht und verhilft ihnen zu „haftenden Eigenmitteln“. Es hat die Funktion, das eingebrachte „echte“ Eigenkapital aufzustocken auf max. 45 Prozent des Kapitalbedarfs.
- Beteiligungsgesellschaften.
Quelle: Holger Richter
Förderberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Tel.: 03018 615-8000
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
September 2016
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