Antwort
Rein rechtlich können Sie sich vor, während und nach Ihrem persönlichen Insolvenzverfahren als Unternehmensberater selbstständig machen. Der Begriff „Unternehmensberater“ beinhaltet keine besondere Ausbildung oder gewerberechtliche Genehmigung. Aber zurzeit sollten Sie sowohl mit Ihrer Privatinsolvenz als auch mit Ihrer neuen Existenzgründung warten.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass durch die gravierenden wirtschaftlichen Einschränkungen und deren Folgen das Insolvenzrecht kurzfristig schuldnerfreundlich geändert wird - z.B. könnte die Verkürzung der Laufzeit des Verfahrens auf drei Jahre früher in Kraft treten.
Auch sollten Sie mit Ihrer neuen Selbstständigkeit warten, bis abzusehen ist, wann und wie die wirtschaftlichen Einschränkungen zurückgeführt werden. Aufgrund der aktuellen Situation und der nicht planbaren Umstände sollten Sie zumindest bis Sommer abwarten.
Quelle:
Frank Wiedenhaupt
Geschäftsstelle
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V.
Stand:
April 2020
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