Gesundheits- und Krankenpfleger: Pflegeberatung in Arztpraxis anbieten?
Frage
Ich habe eine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger abgeschlossen. Im Anschluss habe ich ein Bachelorstudium im Bereich Gesundheits- und Sozialmanagement abgeschlossen. Seit mehreren Jahren arbeite ich als Stationsleitung im Krankenhaus. Nun möchte ich gerne einen Freund, der Arzt ist, in seiner Praxis als Pflegeberater unterstützen. Ziel sollte es sein, Patienten bei der Beantragung von Pflegegraden zu unterstützen. Meine Fragen: Muss ich eine weitere Weiterbildung für die Tätigkeit abschließen? Abgerechnet werden soll nicht mit der Pflegekasse, sondern privat mit den Patienten. Kann ich mit meiner Qualifikation ein Gewerbe anmelden, um die Pflegeberatung darüber laufen zu lassen?
Antwort
Als Gesundheits- und Krankenpfleger gehören Sie zu den Freien Berufen. Pflegeberatung umfasst Ihr Berufsbild - daher ist hierzu kein Gewerbe anzumelden. Der Begriff des Pflegeberaters ist zudem nicht gesetzlich geschützt.
Neben der Privatabrechnung, denken Sie darüber nach auch mit den Krankenkassen und Pflegekassen Kontakt aufzunehmen durch die Grundlage: „Die Pflegekassen und die gesetzlichen Krankenkassen können zur Aufgabenwahrnehmung durch Pflegeberater und Pflegeberaterinnen von der Möglichkeit der Beauftragung nach Maßgabe der §§ 88 bis 92 des Zehnten Sozialgesetzbuchs Gebrauch machen“.
Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Stand:
Mai 2020
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