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Teemischungen verkaufen: Genehmigungen?

Frage

Ich plane Tee vom Großhandel zu bestellen und dann zu Hause eigene Mischungen herzustellen. Diese dann individuell zu verpacken und online zu verkaufen. Dies soll als kleine Nebentätigkeit laufen - zumindest für den Anfang. An welche Stellen muss ich mich für welche Genehmigungen wenden? Darf man so ein Geschäft einfach von seiner Wohnung aus betreiben? Es stehen keine Geschäftsräume außerhalb der privaten Wohnung zur Verfügung. Es ist keine kaufmännische und auch keine Ausbildung im Lebensmittelhandwerk oder Gastronomie vorhanden.

Antwort

Tee können Sie als Lebens- oder als Heilmittel verkaufen. Mischen und verkaufen Sie Tee als Lebensmittel, so gilt das Lebensmittelrecht. In Deutschland gibt es zurzeit über 700 lebensmittelrechtlich relevante Vorschriften. Es gibt Anforderungen an die Lebensmittelhygiene, auch bei der Verarbeitung, an die Kennzeichnung von Lebensmitteln, an die Pflichtangaben im Internethandel und noch viele weitere Vorschriften mehr.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Anforderungen bzw. Regelungen, wie z.B. die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches für Tee, teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte und Zubereitungen. Diese finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Möchten Sie Ihren Tee als Heilmittel verkaufen, dann fällt dieser unter das Arzneimittelgesetz (AMG) und Sie benötigen eine Herstellungserlaubnis. Allerdings ermöglicht § 36 AMG eine Standardzulassung, die durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erfolgen muss. Diese Standardzulassung setzt immer voraus, dass die Inhaltsstoffe des Arzneimittels (Tee) die Gesundheit von Menschen oder Tieren nicht gefährdet, weil die erforderlichen Anforderungen an Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit gegeben sind. In diesem Fall empfehle ich Ihnen eine zusätzliche Beratung durch einen auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Kurz eingehen möchte ich noch auf das Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG. Das Gesetz regelt die Haftung für fehlerhafte Produkte. Wenn Sie Tee mischen und in den Verkehr bringen, dann gelten Sie vermutlich als „Hersteller des Produkts“ im Sinne dieses Gesetzes und haften damit für fehlerhafte Produkte.

Ihr Gewerbe müssen Sie nach § 14 GewO beim zuständigen Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde anmelden. In der Regel, viele Behörden bieten dies mittlerweile an, kann die Anmeldung online erfolgen. Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden und die Anmeldung ist gebührenpflichtig.

Bei der Gewerbeanmeldung müssen Sie auch angeben, ob Sie ein Handwerk oder einen Handel betreiben. Aus Ihrer Angabe wird auch abgeleitet, ob Sie Mitglied der Industrie und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer werden müssen. In Deutschland gibt es eine Pflichtmitgliedschaft von Gewerbetreibenden in Handwerks- oder Industrie- und Handelskammern, die gesetzlich geregelt ist.

Mit Ihrer Gewerbeanmeldung geht auch automatisch eine Meldung an das Finanzamt. Für das Finanzamt müssen Sie einen Fragebogen ausfüllen, in dem Sie zum Beispiel nach den zu erwarteten Einkünften befragt werden. Das ist für das Finanzamt vor allem wichtig, um zu entscheiden, ob eine Befreiung von der Umsatzsteuer im Rahmen der sogenannten Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG möglich ist.

Ihre Angaben sind ebenfalls wichtig für die Festsetzung einer möglichen Einkommensteuer- und gegebenenfalls einer Gewerbesteuervorauszahlung.

Anhand meiner Ausführungen erkennen Sie schon die Komplexität Ihres Gründungsvorhabens. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, eines der zahlreichen Beratungsangebote (am Ende meiner Antwort finden Sie einen Link) für Existenzgründer in Anspruch zu nehmen.

Abschließend möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass es in Deutschland eine Reihe von, größtenteils kostenfreien, Beratungsangeboten für Existenzgründer gibt. Im Existenzgründungsportal finden Sie alle Adressen auch mit Ansprechpartnern aus Ihrer Region.

Quelle: Sven Kraffzick
Diplom-Betriebswirt (FH), Master of Business Consulting (M.BC.)
Unternehmens- und Managementberatung
Oktober 2019

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