Frage
Ich überlege mich als Coach und Entspannungspädagogin (zunächst) nebenberuflich selbständig zu machen. In unserer Eigentumswohnung in einem 4-Familien-Haus würde ich dafür gerne einen Raum als Büro und Beratungspraxis nutzen. Was muss ich dabei bedenken? Der Zugang wäre nur durch den privaten Flur möglich. Ich würde natürlich gerne ein Praxisschild anbringen bzw. die Fenster entsprechend gestalten lassen. Können die Miteigentümer gegen diese Nutzung und die zusätzlichen Besucher Einspruch einlegen / eine Unterlassung bewirken?