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Wimpernverlängerung in Wohnung anbieten: Nutzungsänderung beantragen?

Frage

Ich bin nun zertifizierte Eyelash-Artistin (Wimpernverlängerung) und möchte gerne bei mir zuhause die Verlängerungen anbieten. Ich würde in der Woche ca. 3-4 Kunden haben. Der Raum in dem ich es anbiete, ist ca. 9-10 qm groß. Muss ich außer der Gewerbeanmeldung für Kleingewerbe noch etwas berücksichtigen? Muss ich noch einen Nutzungsänderungs-Antrag stellen?

Antwort

Es ist zu klären, ob die Räumlichkeiten für eine gewerbliche Nutzung ausgelegt sind. Erfragen Sie dies bitte direkt bei Ihrem Vermieter und/oder beim Bauamt. Anderenfalls ist ein Nutzungsänderungsantrag beim Bauamt zu stellen. In der Regel wird der Antrag vom Vermieter vorgenommen.

Nehmen Sie neben einer Beschäftigung eine selbständige Tätigkeit auf, ist es ratsam den Arbeitgeber darüber zu informieren. Oftmals gibt auch schon ein Blick in den Arbeitsvertrag Auskunft darüber, ob und in welcher Form der Arbeitgeber eine Information wünscht. Ggf. sollten Sie sich das Einverständnis schriftlich geben lassen.

Wer ein Unternehmen (unabhängig von der Art der Tätigkeit) eröffnet, muss dieses zudem binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Sie können sich bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4 erkundigen, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.

Teilen Sie bitte die Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit Ihrer Krankenversicherung mit. Die gesetzliche Krankenkasse wird anhand der vorliegenden Fakten prüfen, ob es sich um eine Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb handelt. Dabei spielen unter anderem der zeitliche Aufwand und die monatlichen Einnahmen eine Rolle. Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Eine Tätigkeit im Haupterwerb hat im Regelfall Auswirkungen auf den Beitrag. Sie können sich zu Fragen der Krankenversicherung gern an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Telefonnummer 030/ 340 60 66 - 01 wenden.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
November 2017

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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