Antwort
Zu Fragen zur Anrechnung von Einkommen auf das Elterngeld wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Informationen erhalten Sie auf der nachfolgenden Internetseite des Ministeriums: www.bmfsfj.de
Neben der Umsatzsteuer kann für Sie auch die Einkommensteuer in Frage kommen. Die Einkommensteuer richtet sich nach dem persönlichen Gewinn, den Sie (nach Abzug aller Betriebsausgaben) mit Ihrem Unternehmen erwirtschaften. Ihren Gewinn ermitteln Sie durch die Einnahme-Überschuss-Rechnung, die Sie der Einkommensteuererklärung beilegen. Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ein Grundfreibetrag steuerfrei. Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt, muss versteuert werden. Die Höhe des Steuersatzes hängt von der Höhe des Einkommens ab. Für weitere steuerrechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr örtliches Finanzamt.
Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
August 2017
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