Navigation

Elterngeld: Anrechnung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit?

Frage

Ich möchte gerne ein Nebengewerbe als Kleinunternehmer (Online-Handel) anmelden. Noch befinde mich in Elternzeit bis April 2018. Meine Haupttätigkeit im Angestelltenverhältnis läuft ab April 2018 unter Festvertrag weiter. Wenn ich im Nebengewerbe nur Umsatz generiere und den Gewinn sofort reinvestiere, wie wird es dann auf mein Elterngeld angerechnet? Als Kleinunternehmer bin ich bis 17.500 Euro/Jahr Umsatz befreit von der Gewerbe- und Umsatzsteuer - gibt es trotzdem andere Steuern an die ich noch denken muss?

Antwort

Zu Fragen zur Anrechnung von Einkommen auf das Elterngeld wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Informationen erhalten Sie auf der nachfolgenden Internetseite des Ministeriums: www.bmfsfj.de

Neben der Umsatzsteuer kann für Sie auch die Einkommensteuer in Frage kommen. Die Einkommensteuer richtet sich nach dem persönlichen Gewinn, den Sie (nach Abzug aller Betriebsausgaben) mit Ihrem Unternehmen erwirtschaften. Ihren Gewinn ermitteln Sie durch die Einnahme-Überschuss-Rechnung, die Sie der Einkommensteuererklärung beilegen. Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ein Grundfreibetrag steuerfrei. Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt, muss versteuert werden. Die Höhe des Steuersatzes hängt von der Höhe des Einkommens ab. Für weitere steuerrechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr örtliches Finanzamt.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
August 2017

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben