Antwort
Die Bezeichnung „Institut“ wird nicht oft gewählt, hat jedoch ihren Reiz. Grundsätzlich ist es möglich, diese Unternehmensbenennung zu wählen. Dabei muss unbedingt der Eindruck eines öffentlichen oder unter öffentlicher Aufsicht stehenden Betriebes vermieden werden. Dies gilt vor allem in Bezug auf wissenschaftliche Einrichtungen wie Hochschulen, ganz besonders an Hochschulstandorten. Aus diesem Grund ist wiederum unbedingt zu empfehlen, dem Institut einen persönlichen Zusatz zu geben wie „Max Mustermann Institut zur Förderung der Beratungsqualität“. So wäre auch ein Institut „Ihr Name - Institut zur Erhaltung der xyzkultur“ möglich, ob in gewerblicher oder freiberuflicher Form. Allerdings ist der Begriff der „xyzkultur“ sehr allgemein und bietet im ersten Anschein keinen konkreten Hinweis auf die angebotenen Dienstleistungen. Dies scheint aus rechtlicher Sicht zwar denkbar, wäre jedoch in diesem Fall wenig aufschlussreich für die Ansprache möglicher Kunden.
Grundsätzlich können Sie also Schwierigkeiten vorbeugen, wenn Sie einer Unternehmensbezeichnung Ihren Vor- und Zunamen hinzufügen. Das müssten Sie ohnehin tun, wenn Sie - wie ich Ihrer Frage entnehme - Einzelunternehmer sind. Dann muss immer erkennbar sein, wer einem Unternehmen zuzuordnen ist (Briefkopf, Visitenkarte, Impressum usw.). Durch den Namenszusatz wird die Verwechslungsgefahr weitgehend ausgeschlossen und Ihr Unternehmen sozusagen „personalisiert“.
Welche Rechtsform das Institut erhält, ist eine andere Frage. Hier sind gängige Rechtsformen möglich. Die steuerlichen Folgen ergeben sich wiederum vor allem aus der Rechtsform bzw. der steuerlichen Gestaltung des Unternehmens (umsatzsteuerpflichtig, gewerblich oder freiberuflich u.a.).
Nähere Aufschlüsse zur Rechtsformwahl und zahlreichen weiteren Themen bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter
http://www.existenzgruender.de/DE/Weg-in-die-Selbstaendigkeit/Rechtsformen/inhalt.html
Quelle: Dr. Willi Oberlander
Unternehmensberatung
März 2017
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