Navigation

Kleingewerbe: Kosten durch Tätigkeitserweiterung?

Frage

Ich habe bereits einen Gewerbeschein seit 2015, da ich bei einem Online-Portal Schmuck verkaufe. Da ich Angestellte bin, übe ich dies als Nebentätigkeit (Kleingewerbe) aus. Gerne möchte ich mir demnächst eine Nähmaschine zulegen, um Hundeleinen und Halsbänder herzustellen. Bevor ich jedoch eine Ergänzung im Gewerbeschein vornehmen lasse, möchte ich erfragen, ob weitere Kosten durch die Nähtätigkeit auf mich zukommen. Wie zum Beispiel Mitgliedsbeitrag bei der Handwerkskammer oder Kosten durch die Berufsgenossenschaft?

Antwort

Leider können wir aus Ihren Ausführungen nicht erkennen, ob Sie den Schmuck auch selbst herstellen und zum Verkauf auf einem Online-Portal einstellen oder ob Sie nur Handel mit dem Schmuck betreiben. Insoweit gehen wir auf beide Möglichkeiten nachfolgend ein.

Variante 1:
Hier gehen wir davon aus, dass Sie den Schmuck derzeit selbst herstellen und ihr Produktportfolio durch Herstellung von Hundeleinen-/bändern vergrößern möchten. Somit liegt „nur“ eine Erweiterung der Produktpalette vor. Diese Erweiterung Ihres Tätigkeitsfeldes müssen Sie beim Gewerbeamt melden i.S. einer Tätigkeitserweiterung, was lediglich mit sehr geringen Kosten verbunden ist. Weitere zusätzliche Kosten fallen zunächst nicht an und zusätzliche Meldungen müssen Sie nicht machen - hier bleibt es bei den bereits bestehenden.

Variante 2:
Sollten Sie den Schmuck nicht selbst herstellen, sondern bereits fertiggestellte Stücke veräußern (Handel!), müsste eine Gewerbeummeldung erfolgen. Denn dann besteht Ihre Tätigkeit sowohl aus dem Einkauf-/Verkauf (Handel!) von Schmuck, als auch dem Verkauf von selbst hergestellter und produzierter Ware (Hundeleinen/-halsbänder).

Der Schmuckhandel fällt unter den Bereich „Dienstleistung“ und ist somit der zuständigen Industrie- und Handwerkskammer zuzuordnen. Die Herstellung von Hundeleinen und Halsbändern zählt hingegen zum „Handwerksbereich“.

Durch die Hinzunahme der Herstellung von Hundeleinen und -halsbändern zu Ihrem Schmuckverkauf - und damit der Erweiterung Ihrer Geschäftstätigkeit - fallen Sie unter die Kategorie „Mischbetrieb“, welcher dann bei beiden Kammern - IHK und HWK - zu registrieren ist.

Bei einer Gewerbeummeldung entstehen in der Regel dieselben Kosten wie bei einer Gewerbeanmeldung, d.h. je nach Gemeinde zwischen 15 und 60 Euro.

Wichtig: Allerdings erfolgt mit der Gewerbeummeldung bzw. -erweiterung auch die Unterrichtung weiterer Behörden (wie z.B. dem Finanzamt etc.). Diese haben dann mitunter Rückfragen zu dem „erweiterten“ Gewerbebetrieb.

Sollte Ihr Kleingewerbe mit der handwerklichen Sparte (Nähen von Hundeleinen/-halsbänder) einen Jahresgewinn von weniger als 5.200 Euro erzielen, können Sie - da Sie nicht im Handelsregister eingetragen sind - auf Antrag von einem HWK-Beitrag befreit werden.

Erst bei Erträgen über dieser Grenze wird ein jährlicher Grundbetrag fällig und zusätzlich sind Umlagen zu zahlen. Für den Umlagebeitrag wird auf den Gewinn, abzüglich des Umlagefreibetrags von 15.340 Euro, ein prozentualer Beitrag (regelmäßig unter einem Prozent) erhoben.

Da Ihr Unternehmen erst seit 2015 besteht, könnten Sie in den ersten vier Jahren (bis Ende 2018, je nach Gründungsmonat auch länger) sogar bis zu 25.000 Euro Gewinn erzielen und können trotzdem zunächst noch von den Beiträgen befreit werden.

Zusammenfassend empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre zuständige IHK/HWK zu wenden und sich mit ihr bzgl. der weiteren Vorgehensweise abzustimmen. Hier kann Ihnen zu Ihrem konkreten Fall eine genaue Auskunft gegeben werden.

Quelle: German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
Wir entwickeln Unternehmen und Menschen
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
Juni 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben